Die Teilnahme am BOS Funk wäre hier nur bei Teilnahme an der Notfallrettung oder Mitwirkung im Katastrophenschutz zulässig.
In beiden Fällen ist der richtige Ansprechpartner zunächst der Landkreis Havelland als Träger des Rettungsdiensts und Katastrophenschutzes. Und dieser kann sodann auch ganz genau sagen, ob und welchen der den nichtpolizeilichen BOS in Brandenburg zugewiesenen 2m-Kanäle die DRK-Ortsgruppe benutzen darf.
Gruß
Knut Schellhorn
Ich dachte immer, die Lst. HVL gibt es gar net mehr... *grins*
Ähm Sven also mal ganz ehrlich Du hast 2x92 Kanäle zur Auswahl und ich denke, das man da sehr schnell den richtigen Kanal finden sollte... Ansonsten bring so nen Ding mit und ich sag Dir die richtige Frequenz. tztztz
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