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Thema: SIRENENALARM TUT DAS NOT??

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Es heisst doch Aktive Feuerwehr, oder !? .. und Jugendfeuerwehr, warum heisst Jugendfeuerwehr dann nich "Aktivejugendfeuerwehr" !? wenn sie eh mit dürfen !? ... ich denke man sollte jugendfeuerwehr, jugendfeuerwehr sein lassen und aktive , aktive !mit spätestens 18 kommen sie doch eh in die EINSATZABTEILUNG und sie kriegen noch früh genug mit was es heisst AKTIVE zu sein !!!
    In der JF steht der "FUN" an erster stelle , denke so sollte es auch bleiben ...
    Grüße
    Sascha

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung=)

  2. #2
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    Original geschrieben von STORM
    @PeterOs :dann würde ich aber Sturmlaufen dagegen, dass die Sirenen Nachts noch gezogen werden, ---

    Dass muss man denen ja nicht erzählen :-)

    Wir fahren nachts nicht mit Horn weil in der Regel ab 23 uhr auf der Straße so wenig los ist, dass es einfach keinen Sinn macht. Außer den, dass man die Leute weckt. Was ich auch nicht schlimm finde. Wenn die Sirenen nicht mehr genutzt werden, werden sie vieleicht abbgebaut und wenn wir sie doch mal brauchen, dann haben wir keine mehr.
    Außerdem: Welche Wehr stattet ihre JF mit FME aus??? So Gut wie keine! Und wenn um 16 Uhr Alarm ist sind bei uns ca 3-4 Jfler da. Das ist plus 2 aktive die Besatzung fürs zweite Auto. Und eine Wasserversorgung aufbauen können die wohl besser als so mancher alter -sac...ähh...-hase!
    Bedenke, das man nur MIT Blaulicht UND Martinshorn Sonderrechte in Anspruch nehmen kann! Ohne Martinshorn haben wir auch keine Wegerechte ...
    Grüße
    Sascha

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung=)

  3. #3
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    JF un Einsatz

    Warum soll ein 16 jähriger Anwärter ohne vollständige Grundausbldung mitdürfen und ein 17 jähriger aus der JF der seit 7 Jahren in der JF ist und seine Grundausbildung abgeschlossen hat nicht?
    MfG STORM

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  4. #4
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    Jetzt schweifen wir zwar total ab aber du wolltest es ja so:
    Die SONDERrechte sind nicht an Sondersignalanlagen gebunden (§35-STVO) sondern nur die WEGErechte (§38-STVO).
    MfG STORM

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  5. #5
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    Hallo,

    >>Warum soll ein 16 jähriger Anwärter ohne vollständige Grundausbldung mitdürfen und ein 17 jähriger aus der JF der seit 7 Jahren in der JF ist und seine Grundausbildung abgeschlossen hat nicht?<<

    weil es halt so im Gesetz steht. In NDS-Brandschutzgesetz ist festgelegt, dass man mit 16 Jahren aktives Mitglied in der FF werden kann. Ergo darf man mit 16 Jahren auf Einsätze fahren. Ohne Grundausbildung sowie Truppmannausbildung nur Ausserhalb des Gefahrenbereiches (nirgendwo steht etwas von Verteilerlinie. U.U. kann auch der Bereich vor dem Verteiler noch zum Gefahrenbereich gehören!! ).
    Als Mitglied in der JF hat man keine Befugniss, an Einsätzen teilzunehmen, auch wenn man bereits 17 Jahre alt ist und Mitglied in der FF sein könnte.

    Der Spruch "learning by doing" hat in der Feuerwehr nichts zu suchen. Als erstes steht die Ausbildung. Und wenn die Vorhanden ist, dann kann man seine Kenntnisse bei Einsätzen mit einbringen. Vor-Ort etwas auszuprobieren ,frei nach dem Motto "Was passiert dann...", kann im Bereich der FF aber auch bei den RettOrgs zu Personen- und hohen Sachschäden führen und auch die eigene Gesundheit steht auf dem Spiel.
    Wenn eine Feuerwehr JF-Mitglieder mitnehmen muss, weil die eigene Alarmstärke nicht ausreicht, so sollte mal die AAO überprüft werden, und ggfls geändert werden.

    Und JF'ler nur Mitnehmen, damit sie den "Einsatzkick" mit bekommen?!? Als Einsatzleiter bzw Gruppenführer wäre mir das zu gewagt. Denn wenn etwas passiert wird der GF ebenso zur Verantwortung gezogen.

    Gruss

    JS
    Feuerwehrleute sterben nie..... Sie gehen zur Hölle und fahren den nächsten Einsatz

  6. #6
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    Dann ist euer Gesetzt wohl anders. "Lerning by doing" passt wirklich nicht so gut aber nach einer guten Grundausbildung muss man doch Festellen, dass es im Einsatz meist anders läuft. Bei den Einsätzen die wir haben (letztes Jahr: Feuer Klein,Ölspur,Baum a. Str., Wasser i. Keller usw) können auch JF Leute mitkommen das sind sie nicht ernsthaft gefärdet oder sowas. Und beim Großfeuer kann man die JF einsetzt um nachalarmierte Kräfte einzuweisen oder Abzusperren uvm..
    Ich sehe (außer euerm Gesetzt) keinen Grund JFler mit 16 und Grundausbildung) mit zu Einsätzen zu nehmen.
    MfG STORM

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  7. #7
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    Genau so ist es @JoergS

    @ Storm

    Benötigt ein JF'ler bei euch, wenn er übernommen wird, kein Grundlehrgang mehr zu absolvieren??? Und ab wann wird man übernommen?? Würde mich intressieren, weil bei uns mit 16 übernommen und dann Grundlehrgang.

  8. #8
    firewarrior Gast
    Da kann ich für STORM antworten, da ich auch aus S-H komme und 8 Jahre in der Jugendfeuerwehr war.

    In der aktiven Feuerwehr muß man am sogenannten Truppmannlehrgang teilnehmen, danach wird man vom Feuerwehrmannanwärter zum Feuerwehrmann befördert.

    Wenn man in der Jugendfeuerwehr den Grundlehrgang, die Leistungsspange und den Leistungsspangenzusatzlehrgang absolviert hat, werden diese 3 Lehrgänge mit dem Truppmann gleichgesetzt, ergo wird man als aktiver Feuerwehrmann in die Wehr übernommen und brauch nicht mehr den Truppmann absolvieren.

    Etwaige Ausbildungslücken gibt es nicht, eher ist festzustellen, daß ehem. Jugendfeuerwehrangehörige weitaus mehr Wissen einbringen, als die Kameraden, die "nur" den Truppmannlehrgang absolviert haben.

    Aus diesen Umständen ergibt sich halt die Tatsache, daß die Jugendlichen mit entsprechender Ausbildung meist an den Diensten der Aktiven zusätzlich teilnehmen und auch zu Einsätzen mitdürfen, allerdings nur ausserhalb des Gefahrenbereichs.
    Und natürlich wird es vermieden, Sie gleich aufs erste Fahrzeug zu setzen.

    Bei weiteren Fragen, imemr her damit :)


    Edit: Man kann ab 16 übernommen werden, aber meistens bleibt man bis zum 18ten Lebensjahr in der Feuerwehr.
    Geändert von firewarrior (10.01.2003 um 17:25 Uhr)

  9. #9
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    Danke das du für mich antwortest, aber das ist wohl teilweise von kreis zu kreis unterschiedlich:
    -Leistungspange und Truppmannlehrgang (16Std) in der KreisfeuerwehrAusbildungsZentrale+ Ausbildung im normalen Dienst reichen für den FM.

    Übernommen wird bei uns nicht mehr ab 16 (obwohl es geht) sondern ab 17-18.

    Ich meine es gibt schon Lücken in diesem Ausbildungsweg! Weil im Lehrgang immer was anderes gemacht wird. In unserer Wehr haben wir keine Hydraulik Geräte und deswegen haben wir auch keine Ausbildung damit. Außer den aktiven die das im Lehrgang-THL gemacht haben. Ich habe diesen Weg so abgeschlossen UND dazu noch wärend der JF-Zeit den Anwärter Lehrgang (70Std) auf Amtsebene mitgemacht und da konnten wir auch den Anteil THL in den Grundlehrgang einbaun.

    Die JFler die Leistungspannge haben dürfen auch beim aktiven Dienst teilnehmen was ein wichtiger Beitrag zur eingliederung ist.
    MfG STORM

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  10. #10
    firewarrior Gast
    Ui, dachte nicht, daß das wirklich so unterschiedlich ist...
    TH wird auf dem Leistungsspangenzusatzlehrgang angesprochen, wo die Jugendlichen auch Schere und Spreizer halten dürfen. Afaik kein Problem, weil man den Leistungsspangenzusatzlehrgang eh, wie der Name schon sagt, nach der Leistungsspange machen kann, die ja ein Mindestalter für das Bestehen voraussetzt.

    Und mit 16 übernommen werden macht eigentlich auch keine Feuerwehr bei uns :)

  11. #11
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    Macht ja auch keinen Sinn unsere JF ist 6,5 Jahre Alt und am Anfang wurde Halt Nachwuchs gebraucht das wurden die schon früher übernommen. Aber wenn man jetzt alle 16jährigen übernimmt liegt das durchschnittsalter (JF) bei 12 (grob geschätzt) und das ist nicht gut. Außerdem sind wir in der aktiven erst mal genung. 1-2 Leute kommen ja schließlich jedes jahr dazu. Und es geht ja auch nicht jedes Jahr ein Alter in die Reserver/Ehren -Abt.
    MfG STORM

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  12. #12
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    Ich kann mal was sagen, wie es bei uns läuft!

    Eintritt in die JF erst mit 12 Jahren, statt 10. Empfinde ich sinnvoller, da man so wesentlich mehr mit den Jugendlichen machen kann. Haben genug andere JFs die mit 10 Leute schon aufnehmen, und da sieht man, wie problematisch die Altersunterschiede sind. Na erfolgreicher Abnahme der Leistungsspange wird der JF'ler, so fern er es will mit 16 in den aktiven Dienst übernommen. Dann Grundlehrgang, was bei euch wohl Truppmannlehrgang heißt, und weiterführende Lehrgänge.

  13. #13
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    das finde ich auch sinnvoller als wie mit 10 @ PeterOs :-)
    Was allerdings nich so sinnvoll ist , das man erst ne 2 jährige truppmannzeit absolvieren muss bevor man weiterführende lehrgänge besuchen darf !
    Grüße
    Sascha

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  14. #14
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    Soll, sowie ich das mal gehört habe, jetzt gekippt werden. Man muss dann nur noch nachweisen, dass man 80 Stunden gemacht hat.

  15. #15
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    und wie kommt man auf 80 std ? So viel weniger als 2 jahre dienst ist das auch nicht!
    MfG STORM

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