"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Die Trennung wird durch Verordnung vorgegeben: http://mv.juris.de/mv/gesamt/FeuerwL...wLbV_MV_rahmen
Im Lehrgangslpan der LFS taucht dann aber nur ein Gruppenführerlehrgang auf, mit Dauer 2 Wochen: http://www.mv-regierung.de/feuerwehr...splan_2010.pdf
Immerhin wird lt. Lehrgangsplan in MV für den ZF generell der 2wöchige GF vorausgesetzt, in Bayern sagt man nur "möglichst Aufbaulehrgang", es scheint also auch der einwöchige GF-Grundlehrgang zur ZF-Zulassung zu genügen: http://www.sfsg.de/lehrgaenge.php?id=4
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