Die Trennung wird durch Verordnung vorgegeben: http://mv.juris.de/mv/gesamt/FeuerwL...wLbV_MV_rahmen
Im Lehrgangslpan der LFS taucht dann aber nur ein Gruppenführerlehrgang auf, mit Dauer 2 Wochen: http://www.mv-regierung.de/feuerwehr...splan_2010.pdf
Immerhin wird lt. Lehrgangsplan in MV für den ZF generell der 2wöchige GF vorausgesetzt, in Bayern sagt man nur "möglichst Aufbaulehrgang", es scheint also auch der einwöchige GF-Grundlehrgang zur ZF-Zulassung zu genügen: http://www.sfsg.de/lehrgaenge.php?id=4