Guck mal hier: http://www.feuerwehrakademie.de/them...nare/sem_1.php
Da kommen dann für den Lehrgang Werkfeuerwehrmann z.B 5.500€ Kosten auf Dich zu, und dauert 14 Wochen...
Oder mal hier: http://www.idf.nrw.de/ausbildung/kat...angskosten.php
Guck mal hier: http://www.feuerwehrakademie.de/them...nare/sem_1.php
Da kommen dann für den Lehrgang Werkfeuerwehrmann z.B 5.500€ Kosten auf Dich zu, und dauert 14 Wochen...
Oder mal hier: http://www.idf.nrw.de/ausbildung/kat...angskosten.php
Geändert von Angriffstrupp (22.01.2010 um 10:05 Uhr)
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
@Angriffstrupp: Das ist doch schon mal was so was hab ich gesucht. Der zweite Link ist Optimal (FIII Lehrgang) -> muss ich mal abklären ob der hier in Bayern auch anerkannt wird.
Danke schon mal :-)
Geändert von RoterZwerg (22.01.2010 um 10:13 Uhr)
Jeder Stelle, die einen GF-Lehrgang aus einem anderen BL nicht anerkennt, würde ich jegliche Form von Intelligenz absprechen.
Die Bayern sind die einzigsten, die meinen den GF mit einem einwöchigen Lehrgang ausbilden zu können. In jedem anderen Bundesland absolvierst du die 70 Stunden, die per FwDV2 vorgegeben sind. Ergo sind mit einem GF-Lehrgang aus einem anderen Bundesland als Bayrn die Chancen, dass er auf dem Arbeitsmarkt irgendwo anerkannt wird, größer als mit dem Bayern-GF.
Die LFS sind staatliche Stellen, deren Ausbildungsauftrag klar umrissen ist, und wo wirtschaftliche Denkweisen im Sinne von "ich muss den Lehrgang aus Kostengründen vollkriegen" nicht vorhanden sind.
Geändert von überhose (22.01.2010 um 11:02 Uhr)
Servus!
OT: Das liegt wohl an unseren besonderen geistigen Gaben... :-)
@TE: Ich denke nicht, dass Du momentan als Privatmann an einer bayerischen LFS einen Platz bekommst, da diese Lehrgänge i.d.R. komplett ausgebucht sind und der angemeldete Bedarf meist eh höher ist als die angebotenen Plätze.
Gruß
Alex
Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Die Trennung wird durch Verordnung vorgegeben: http://mv.juris.de/mv/gesamt/FeuerwL...wLbV_MV_rahmen
Im Lehrgangslpan der LFS taucht dann aber nur ein Gruppenführerlehrgang auf, mit Dauer 2 Wochen: http://www.mv-regierung.de/feuerwehr...splan_2010.pdf
Immerhin wird lt. Lehrgangsplan in MV für den ZF generell der 2wöchige GF vorausgesetzt, in Bayern sagt man nur "möglichst Aufbaulehrgang", es scheint also auch der einwöchige GF-Grundlehrgang zur ZF-Zulassung zu genügen: http://www.sfsg.de/lehrgaenge.php?id=4
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