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Thema: Amateurfunk ohne Lizenz mit einem Handfunkgerät mithören - Erlaubt oder nicht?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Servus!

    Der Herr legt es eben so aus, wie Carsten schon beschrieben hatte: Ein Betrieb des Funkgeräts ist dann gegeben, wenn Du die Sendetaste betätigst.
    Was mich etwas irritiert ist der Satz: "...und das Hören nur bedingt nicht strafbar...", dies ist mir etwas zu schwammig ausgedrückt. Was ist die Bedingung dafür, dass das Hören nicht strafbar ist?

    Auf jeden Fall mal von meiner Seite viel Spass beim Lernen und viel Glück bei der Prüfung; wenn Du nicht ganz unbegabt bist solltest Du Dir allerdings überlegen, ob Du nicht gleich Klasse A ablegst.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  2. #2
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    Hallo!

    Zitat Zitat von Quietschphone Beitrag anzeigen
    Was mich etwas irritiert ist der Satz: "...und das Hören nur bedingt nicht strafbar...", dies ist mir etwas zu schwammig ausgedrückt. Was ist die Bedingung dafür, dass das Hören nicht strafbar ist?
    Das ist doch klar!
    Amateurfunk darf jedermann empfangen - punkt.

    Mit einem Amateurfunkgerät kann man aber generell nicht nur Amateurfunk hören!

    Das fängt schon damit an, das sogar ohne Modifikation schon die Bandgrenzen bissel weiter gehen. Je nach dem Liefert der Händler auch einfach ungefragt die "offene" Version.

    In meiner Jugend hab ich mir ein IC-Q7E bei Conrad gekauft. Sollte 144-146 und 430-440MHz haben. Pustekuchen...ausgepackt, Batterien rein...und 136-174 und 400-470MHz offen Rx und Tx. Ohne das ich da irgendwas dran machen musste.

    Aber auch wenn man ein Afu-Gerät so definiert, das es nur auf Afu-Frequenzen arbeitet, bekommt man u.U. ein Problem:
    Neben den Exclusiv zugewiesenen Afu-Bereiche gibt es nen Haufen Bänder und Teilbänder die nur sekundären oder gar Fußnotenstatus haben.
    Da kann, u.U. auch ein bevorrechtigter Funkdienst im Schaltbereich von Afu-Geräten arbeiten. Er hat dabei den selben Status wie andere Funkdienste:
    Darf man nicht mithören, und selbst das weitersagen ist schon ein Gesetzesverstoss.

    Hier in "Mitteldeutschland" ist das eher ein Zustand den man auf Kurzwelle und SHF-Bändern begegnet. Die Hauptbänder 2m und 70cm sind da weniger tangiert.
    Das ändert sich aber schlagartig wenn man in Grenzgebieten zu Schweiz, Österreich, Niederlande, Belgien, Frankreich kommt.

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

  3. #3
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    Zitat Zitat von Quietschphone Beitrag anzeigen
    Auf jeden Fall mal von meiner Seite viel Spass beim Lernen und viel Glück bei der Prüfung; wenn Du nicht ganz unbegabt bist solltest Du Dir allerdings überlegen, ob Du nicht gleich Klasse A ablegst.
    Vielen Dank! Also Klasse A mache ich vielleicht später mal, das ist mir zum Start ins neue Hobby doch etwas zu schwierig.

    Zitat Zitat von DG3YCS
    Da der TE ja noch keine Prüfung abgelegt hat und dieses Bei der Anfrage ja auch gesagt hat - gehe ich in Unkenntnis der Anfrageemail - jetzt erst einmal davon aus das dem mitarbeiter den BnetzA keinerlei Hinweise auf eine "Fachkenntnis" des Fragestellers vorlagen. Er musste also von einem "absoluten Laien" ausgehen.
    So ist es. Ich habe übrigens bei dem Herrn der Bundesnetzagentur in einer weiteren Mail nochmals expliziet nach der Definition des "betreibens einer Amateurfunkstelle" gefragt. Darauf habe ich die folgende Antwort bekommen:

    Zitat Zitat von Herr von der Bundesnetzagentur
    ...sobald Sie die Sendetaste betätigen, sind Sie Betreiber einer Sendefunkanlage.
    Ob er damit richtig liegt, könnte abschließend wohl nur ein Jurist sagen (sofern er selber keiner ist). Es gibt dazu eben viele unterschiedliche Meinungen.

    Zitat Zitat von DG7GJ
    Nö, du darfst es. Du brauchst dich dabei nichtmal sonderlich im Kämmerlein verstecken.
    Du musst nur zwei Dinge rigoros ausschließen:
    1.: Das Aussenden irgendeines Signals das stärker als -36dBm ist.
    2.: Das du ausschließlich Amateurfunkverkehr mithörst.
    Ich glaube behaupten zu können, das ich sowohl Punkt 1 als auch Punkt 2 problemlos umsetzen kann. *g*

    Gruß
    Alexander

  4. #4
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    Zitat Zitat von Wouxun Beitrag anzeigen


    Nö, du darfst es. Du brauchst dich dabei nichtmal sonderlich im Kämmerlein verstecken.
    Du musst nur zwei Dinge rigoros ausschließen:
    1.: Das Aussenden irgendeines Signals das stärker als -36dBm ist.
    2.: Das du ausschließlich Amateurfunkverkehr mithörst.
    Ich glaube behaupten zu können, das ich sowohl Punkt 1 als auch Punkt 2 problemlos umsetzen kann. *g*

    Gruß
    Alexander
    Freudscher Verschreiber bei Punkt2 oder muss man neben dem Amateurfunk auch was anderes mithören?
    mein Name ist Programm

  5. #5
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    Freudscher Verschreiber bei Punkt2 oder muss man neben dem Amateurfunk auch was anderes mithören?
    **lool**
    ja, unbedingt den BOS Funk mithören, ist ja möglich bei dieser Kiste :-))
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  6. #6
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    Freudscher Verschreiber bei Punkt2 oder muss man neben dem Amateurfunk auch was anderes mithören?
    Zitat Zitat von Ebi
    **lool**
    ja, unbedingt den BOS Funk mithören, ist ja möglich bei dieser Kiste :-))
    Etwas anderes (wie z.B. den BOS-Funk) würde ich doch privat niemals mithören. Ist doch wohl klar, oder? Ich belasse es beim lauschen des Amateurfunk. *g*

    Gruß
    Alexander

  7. #7
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Wouxun Beitrag anzeigen
    Etwas anderes (wie z.B. den BOS-Funk) würde ich doch privat niemals mithören. Ist doch wohl klar, oder? Ich belasse es beim lauschen des Amateurfunk. *g*

    Gruß
    Alexander
    Na klar, wir haben nichts anderes erwartet :-)
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  8. #8
    Registriert seit
    13.01.2010
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    Zitat Zitat von Ebi Beitrag anzeigen
    Na klar, wir haben nichts anderes erwartet :-)
    e.
    Na das will ich ja wohl meinen. So, nun aber wieder zurück zum eigentlichen Thema (wenn denn noch jemand etwas dazu schreiben mag). *g*

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