Zitat Zitat von Laurin88 Beitrag anzeigen
Eine Freischaltung hat nichts mit Genehmigung zu tun. Die Freischaltung bezog sich auf das Vorhandensein eines Netzes, in dem sie wirksam werden können. ...
Die Freischaltung ist NIE auch nur Ansatzweise diskutiert worden. Es soll lt BMI so werden, das z.B. (nehmen wir als Beispiel die Feuerwehr) ein Kreis unterteilt in ca. 20 Kommunen, eine Stadt davon mit 30 Ortswehren, unterteilt in 6 Stützpunkte mit je 5 Ortswehren, die Überlegung gestellt wurde, ob die 5 Ortswehren innerhalb eines Stützpunkt überhaupt zusammen funken können. Schon bei der Möglichkeit die Ortswehr 7, die im Stützpunkt B liegt mit Ortswehr 12, die im Stützpunkt C liegt zusammen funken zu lassen. (OW7 und 12 liegen übrigens Luftlinie 2km auseinander, die jeweils nächste OW in StP ca 8 km....)

"Wenn da jeder mit jedem Funken könnte, können wir uns Tetra auch sparen und bei analog bleiben. Es sollen ja alle in Deitschland auf den selben engen Frequenzbereich passen, ohne das man den nachbarn hören kann.
Die Leitstelle kann ja jederzeit, auf Antrag durch den Stadtbrandmeister, mit mindestens 30 Minuten Vorlauf, 2 Geräte (nicht Geräte-Kreise, d.H. Stützpunkte!!!) für kurze Zeit zusammenschalten..." [Sinn-Zitat Ende]