Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
Frage 1: Wie kann denn ein gemennütziger Verein, wie ein LFV, eine gewerbliche Tochter betreiben?
Naja, genauso wie ein gemeinnütziger DRK Kreisverband Pusemuckel auch eine gGmbH Rettungsdienst-Landkreis-Pusemuckel haben darf...
(wobei das "g" in gGmbH auch nur für "gemeinnütige Gesellschaft mit beschränkter Haftung" bedeutet...)
[ok unsere ü-hose war schneller :D]

MfG Fabsi