Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
Das ist nun einmal die Flugbereitschaft der Bundeswehr! Die Flugbereitschaft sagt nunmal zu, dass wenn der normale RTH-Betrieb überlastet ist, auf die Flugbereitschaft der Bundeswehr zurück gegriffen werden kann, die wiederum ein geeignetes Fluggerät mit der Normbesatzung mind., eines RTH´s zur Verfügung stellen!
Ist das wirklich so? Woher nehmen die die Notärzte?

Ich kenne es aus früheren Zeiten noch so, dass man, sofern die zivilen RTH gebunden sind oder nicht fliegen können (was vor allem nachts der Fall war, nachtflugtaugliche ITH gab es damals noch nicht in dem Ausmaß wie heute), über die Bundeswehr eine der SAR-Maschinen anfordern kann.
Diese haben zwar eine 24h-Bereitschaft, heben aber auch nicht in den kurzen Zeiten wie ein RTH ab. Eine Stunde Vorlauf müsse man einkalkulieren, in der Praxis ging es dann meistens schneller. Das hängt aber auch davon ab, wie aufwendig die Vorbereitung des Nachtfluges ist.
Jedenfalls haben diese Maschinen im SAR-Dienst schon keinen Notarzt dabei (Besatzung: Pilot, Bordmechaniker, Luftrettungsmeister (entspricht etwa RA)), daher frage ich mich, wie die Bw das mit der zivilen RTH-Besatzung bei den restlichen Maschinen bewerkstelligen möchte, zumal die Standorte der Hubschrauber ja nun nicht unbedingt mit den Standorten des Bw-Notfallmedizinpersonals zusammen fallen.

Ich gehe eigentlich davon aus, dass man zwar versuchen kann, einen Hubschrauber zu bekommen, aber ob der kommt, hängt zum Teil auch vom Zufall ab (Auslandseinsätze, Klarstand). Wenn einer kommt, dann wohl "nackt" mit der üblichen Bw-Besatzung.