Oh,
da hbe ich doch glat was überlesen.
Die SAR-Hubschrauber, die über die Flugbereitschaft angefordert werden,
sind in der Regel folgendermaßen besetzt:
- Pilot,
- Bordmechaniker,
- Luftrettungsmeister (meist RA)
Nen Arzt muss also vom KH gestellt werden,oder von wem auch immer, denn die Bundeswehr stellt bei solchen Flügen in aller Regeln keinen Arzt. (Außnahmen möglich !)
Ich zitiere mal die Internetseite der Luftwaffe:
Adresse:
http://www.luftwaffe.de/portal/a/luf...%2Fcontent.jsp
Zusammenarbeit mit zivilen Stellen
Wobei SAR 41 kein Rettungshubschrauber im eigentlichen Sinn ist. Deshalb gehört zur Standardbesatzung auch kein Notarzt. Heute gibt es in Deutschland ein flächendeckendes Netz von zivilen Rettungshubschraubern des Katastrophenschutz und etwa des ADAC oder anderer kommerzieller Anbieter. Sie sind auf Flughäfen und bei Krankenhäusern stationiert und können jeden Punkt in Deutschland binnen weniger Minuten erreichen. Sollte das jedoch nicht ausreichen, können die Behörden auch die SAR-Kommandos der Bundeswehr um Unterstützung bitten. Das geschieht über das Rescue Co-Ordination Center beim Lufttransportkommando in Münster.