Hallo,

also es ist nicht so, daß die HiOrg's sich mit Diskobetreibern gleichstellen sollen, nein auf keinen Fall....

Aber es gibt Gesetze und vor allem UVV's in welchen solche Sachen eindeutig geregelt sind! Unsere FUK (Feuerwehr-Unfall-Kasse) hält sich hier strikt an das Jugendschutzgesetz!!!

Das heißt, daß alle unter 18-jährigen NICHT an Einsätzen zwischen 23:00 und 05:00Uhr teilnehmen dürfen, schon aus versicherungstechnischer Sicht! Leider...

Das mit dem Jugendschutzgesetz kriegt man ja auch anderweitig geregelt... :-) Mit Übertragung der Fürsorgepflicht seitens der Eltern an die entsprechenden Führungskräfte!

Aber wie gesagt die Versicherung hat sich bei einem Schaden schon mal quer gestellt und von daher hatten wir die Sachen mal anwaltlich klären lassen! Und dann wurde es von unserem Wehrführer angeordnet!

Ich persönlich (vorrausgesetzt ich bin als E-Leiter v.O.) habe nichts dagegen, wenn abzusehen ist, ein Einsatz dauert noch bis 0:00 Uhr, das die Kameraden vor Ort bleiben, aber passieren darf halt nix, und wenn dann geht dies auf meine Kappe! Von daher überlege ich in der o.g. Zeit ganz genau, wenn ich womit einsetze und beauftrage!!!!

Aber: Wir waren doch alle mal jung, oder...!?!?! :-) Und nur aus der Praxis kann man richtig lernen!!!!