Hi 2U1C1D3,
ich komme aus BaWü.
Und man hat nur Versicherungsschutz (gegen Diebstahl, ...) wenn man die Wohungstüre verschlossen hat. Wobei natürlich:
Wohnungstüre im Mehrfamilienhaus = Türe zum Treppenhaus
Eingangstüre im Mehrfamilienhaus = Türe vom Treppenhaus ins Freie
alles andere ist grob fahrlässig und wird von der Versicherung abgeschmettert.
Gruß
Simon