Guten Morgen.

Eine geübte Person, sei es legal oder weniger legal, öffnet eine unverschlossene Aussentür
mit ähnlichem Geschick wie die Feuerwehr. Eine verschlossene Aussentür ist dann Level 2,
macht gar nix, wozu gibt's das Werkzeug, das auch die Feuerwehr nutzt, im Handel erhältlich?

Zwar sind die meisten Aussentüren recht gut gegen "Vandalismus" geschützt, dennoch ist
die Schliessanlage selbst mit "unsicherem" Zylinder versehen - ist ja auch günstiger für den
Nachschlüssel..

Jeder Einbruchsexperte (ich meine hier die Leute, die beauftragt werden, nicht die, die es
zu jeder möglichen Tages/Nachtzeit auf anderer Leute Hab und Gut abgesehen haben) wird
das an 90% aller Haustüren innerhalb weniger Sekunden beweisen können. Die restlichen
10% wurden vorher schon beraten ;)

Die "Innentür" (=Wohnungstür im Mehrfamilienhaus) ist meistens noch einfacher zu öffnen,
da bis auf innen nachgerüsteter "Vandalismusschutz" meist schon rohe Gewalt zu einer
offenen Tür führen. Da ich aber das Werkzeug von der Aussentür noch in der Hand habe,
muss ich mir nicht die Schulter an einer der Türen verbeulen, die dann doch robuster sind,
als man auf den ersten Blick dachte.

Der Unterschied bei den "unsicheren Schlössern" ist ganz klar das, was in Versicherungs-
schein und -anlage steht. Und das kann individuell recht unterschiedlich sein! Meine
Versicherung hat z.B. einen Absatz im Text, der einige Schlüsseltypen vom Versicherungs-
schutz ausschliesst, sollte man also einen "unzulässigen" Schlüsseltyp als Aussen- oder
Innenschlüssel nutzen, ist egal, ob abgeschlossen oder nicht ist, es wird dann nur der
Pflichtteil gezahlt und sich sicherlich mit einer Vertragsstrafe auseinanderzusetzen sein
(z.B. Regressforderungen) .. glücklicherweise steht der (ebenfalls unsichere!) Bohrmulden-
schlüssel nicht in diesem Absatz, womit ich persönlich auf der (vertraglich) sicheren Seite bin.

Soviel zunächst zur Versicherung.. :)

Die "Erfindung" des Hausnotruf-Schlüsselkastens hat ja sicher seinen Sinn im Rettungsdienst,
in Fällen, wo mehr oder weniger eindeutig ist, das Patient die Tür nicht selbst öffnen
kann, hat man so alle notwendigen Schlüssel zur Verfügung, oder wenn die Zeit, an
diesen zu gelangen, verhältnissmässig nicht mit dem Notfallbild vereinbar ist, kann man
direkt die nächste Feuerwehr mit "Türöffner" alarmieren - hier redet ja die Leitstelle
mit dem RD-Personal.. ("Wir sind 10 Minuten von E-Stelle weg, aber wegen vorherigen
Auftrag 20 Minuten von Wache weg, auf Wache steht kein anderes Auto, schick uns
also mal die Feuerwehr, wenn die nette alte Dame gestürzt ist und sich nicht mehr
bewegen kann. Versuch vielleicht auch schonmal, über die Wache aus dem Datenblatt
die Bezugsperson zu erreichen, die wohnt gegenüber - dann kann man sich die Feuerwehr
sparen, wenn die Person gesprochen wurde und daheim ist")

Eine Aussentür im Mehrfamilienhaus bekommt man "unverschlossen" einfach auf - solange
auch nur eine andere Wohnpartei im Hause ist.. ist zwar nachts um 2 Uhr nicht die feinste
Art, aber wenns um Menschenleben geht, soll das mal erlaubt sein, oder?

Eine Aussentür im Mehrfamilienhaus, die abends verschlossen wird - hm.. eigentlich sollte
die genauso leicht wie oben beschrieben zu öffnen sein - hier wird aber nachts um 2 Uhr
sicherlich noch etwas Zeit verstreichen, die zum Anlegen einer Kleidung nötig ist, damit
man sich dem Einlass begehrenden RD-Personal auch zeigen möchte. Alternativ wird der
geweckte und zunächst eh am Fenster stehende Nachbar sicher gerne seinen Schlüsselbund
herauswerfen. [Muss man mal versuchen, zu zweit mit RD-Jacken, mal schauen, wieviele
Autos man am Ende hat.. die Haustür ist ja verschlossen, und wer springt schon halbnackt
hinterher *G*]

---

Es wurde also zuanfangs gefragt, ob es ein Gesetz gibt, was hier regelt. Es wurde fest-
gestellt, das die Regelung nicht eindeutig ist bzw. nicht klar geregelt wird.

Der Beitrag am Anfang liest sich für mich so, als wolle der TE (aus seiner Sicht richtig
handelnd) verhindern, das die Tür abends verschlossen wird. Hier wäre sicherlich ein
Anflug von gesundem Menschenverstand hilfreich. (Damit meine ich nicht den TE, denn
der handelt meiner Meinung nach durchaus logisch, wenn er die Schliessung verhindern
will).

Mein Vorschlag: Warum nicht einfach eine seriöse DIN A4-Seite entwerfen, nicht zu klein
geschrieben, aber nicht zu gross und damit zu fordernd, nein eher so wie eine kleine
Geschichte..

Hier wäre wohl ein Thema wie "Stellen Sie sich vor, Sie fallen von der Leiter, greifen zum
Handy, aber der Rettungsdienst kommt nicht durch die Tür." .. oder auch "Stellen Sie sich
vor, Sie haben einen Herzinfarkt, aber die Retter stehen zuerst vor dem Problem einer
verschlossenen Aussentür." ..

Einfach mal ans "Schwarze Brett" damit - gleich neben die Hausordnung.. wenn diese
"vorschreibt", die Tür zu verschliessen.. naja, wenn die kleine Geschichte ansprechend,
nicht fordernd, geschrieben ist, wird sie sicher mehr Effekt haben als eine Aufreihung von
Paragraphen. Schliesslich schliessen wir nicht mit unserer Identität, sondern anonym die
Tür ab.. oder auch nicht.

Sehr schön fand ich die Machart einer solchen "Geschichte", einem Artikel zur Gurtpflicht,
Überschrift "Die letzten Sekunden eines Gurtmuffels". Ratet mal, wieviele Feuerwehrleute
im Einsatzfall nun angeschnallt zur Unterkunft fahren, nachdem eine Kopie davon im
Gerätehaus hing?

In diesem Sinne einen erfolgreichen Arbeitstag,
Tim