Naja, ich gehe schon davon aus, dass die Mieter auch einen Schlüssel haben.

Für den Bereich des Brandschutzes ist es so, dass in den mir bekannten BauO nicht steht, dass die Tür nicht abgeschlossen werden darf, so dass die bestehenden Regelungen unterschiedlich ausgelegt werden.

Da die Frage regelmäßig auftaucht, bin ich bei der Recherche vor einiger Zeit auf folgendes gestoßen:
Die Feuerwehr Essen hat den Sachverhalt für das Land NRW mal an das zuständige Ministerium herangetragen und schreibt dazu auf ihren Internetseiten:

Die Problematik, Hauseingangstüren insbesondere während der Nachtzeiten abzuschließen, wird von besorgten Bürgern häufig an die zuständigen Behörden (u. a. Bauaufsicht und Feuerwehr) herangetragen. Da es keine eindeutige gesetzliche Regelung hierzu gibt, wurde diese Frage zum "Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport" des Landes Nordrhein-Westfalen weitergeleitet. Im folgenden die Antwort des Ministers Dr. Vesper vom Februar 2004:

"Auch in Nordrhein-Westfalen müssen gemäß § 17 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) für jede Wohnung zwei Rettungswege vorhanden sein, wenn der Treppenraum nicht als Sicherheitstreppenraum errichtet ist. Der erste Rettungsweg aus den Obergeschossen eines Wohnhauses ist über eine Treppe zu führen. Diese als Rettungsweg dienende Treppe wird in den gesetzlichen Bestimmungen als "notwendige Treppe" bezeichnet, die nach § 37 Abs. 1 BauO NRW in einem eigenen Treppenraum liegen muss. § 37 Abs. 5 Satz 1 BauO NRW bestimmt, dass jeder notwendige Treppenraum einen sicheren Ausgang ins Freie haben muss. Hieraus folgt auch, dass eine in diesem Ausgang eingebaute Türe zumindest von innen zu öffnen sein muss. Dies verbietet allerdings nicht grundsätzlich, solche Türen abzuschließen. Dieser gesetzlichen Anforderung wird vielmehr auch dann entsprochen, wenn die Türe mit dem allen Parteien im Hause zur Verfügung stehenden Hausschlüssel geöffnet werden kann. Die weitergehenden Bestimmungen zu Versammlungs- oder Verkaufsstätten sind auf Wohnhäuser nicht anwendbar...."