Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
Und man muss seine Wohnungstüre im Mehrfamilienhaus abschließen um den Versicherungsschutz zu bekommen
Falsch Simon!

Ich gehe davon aus, dass FeuerRetter aus Nordrhein-Wandalen schreibt. Wie es da ist kann ich nicht sagen. Ich bin mir aber sicher, dass ihr auch soetwas wie in Bayern die "VVB" (Verordnung über die Verhütung von Bränden" ist, habt.

§ 22 VVB:
"Türe im Zuge von Rettungswegen... Aufenthalt einer größeren Anzahl von Menschen...solange die Räume benutzt werden...in Fluchtrichtung nicht versperrt sein."

Klare Definition: "größere Anzahl von Menschen" -> mehr als drei Personen (siehe VersammlG) - diese Definition ist zwar ursprünglich nicht für die VVB sondern für das Versammlungsgesetz gedacht, findet allerdings landesweit Anwendung.

Ergo: Sobald ein Mehrfamilienhaus mehr wie drei Bewohner hat, dann hat die Türe auch in Fluchtrichtung unversperrt zu sein. Ob das, wie bereits von anderer Seite zitiert, durch ein Fluchtschloss geschieht oder durch unversperrt lassen, dass sei dahingestellt.
Die Forderung einer Versicherung oder eines Vermieters "ab 22 Uhr versperrt halten" ist bei fehlendem Fluchtschloss oder anderem unversperrten Ausweg rechtswidrig. In Bayern zumindest...