Ja, und dazu gibt es (wie schon erwähnt) genausowenig eine gesetzliche Regelung zu wie zu der Frage der Anbringung und nächtlichen Beleuchtung von Hausnummern, welche teilweise auch eine erhebliche beeinträchtigung für die Rettungskräfte darstellen. (Und, im Gegensatz zu der Sache mit der Haustüre auch keine Kollision zu erwarten ist, weil einem Einbrecher die Hausnummernbeleuchtung nicht hilft)
Greetz poldy