Zitat Zitat von 2U1C1D3 Beitrag anzeigen
Ergo: Sobald ein Mehrfamilienhaus mehr wie drei Bewohner hat, dann hat die Türe auch in Fluchtrichtung unversperrt zu sein. Ob das, wie bereits von anderer Seite zitiert, durch ein Fluchtschloss geschieht oder durch unversperrt lassen, dass sei dahingestellt.
Dann müsste ich bei meiner Wohnung (Ich, Frau, zwei Kinder = 4 Personen) die Tür steht's unverschlossen halten, eine automatische Schlossverriegelung bei Autos oder gar eine Kindersicherung wären verboten. Da kann was nicht stimmen.

Wie sieht es denn mit Kinderwägen aus, oder mit Fahrrädern, die - ausreichend Platz vorausgesetzt - im Treppenhaus deponiert sind?

Hier trifft wohl wieder deutsche Regelungswut und Bürokratiewahn auf gesunden Menschenverstand.

Auf der anderen Seite verstehe ich nicht, worin der Unterschied zwischem Zuziehen und Zuschließen bestehen soll, wenn es um die Öffnung durch außen gehen soll. Als Rettungsdienst komme ich genauso wenig durch eine zugezogene Tür wie durch eine abgeschlossene Tür. Ich brauch also in jedem Fall die FW. Und so etwas kann ja beim Notruf gleich mit angegeben werden (eruierbar durch eine vernünftige Notrufabfrage, zum Beispiel).

Gruß, Mr. Blaulicht