Hi,
Bist du Kriegsdienstverweigerer?
Nur dann wäre das Bundesamt für Zivildienst überhaupt zuständig.
Ich kenne die ZD Regelungen jetzt nicht, vermute aber einfach mal das die Analog zu denen der Nichtverweigerer sind.
Als Wehrpflichtiger (Nicht GRundwehrdienstleistender, da bist du ja eh dabei) musst du dich bei längerem Auslandsaufenthalt tatsächlich abmelden. Tust du das nicht passiert nichts Schlimmes, aber evtl. wird die Altergrenze gekippt, so das du auch über das Höchstalter hinaus Eingezogen werden kannst. (NAtürlich nur wenn es bemerkt wird)
Sinn der ganzen Regelung ist einfach zu vermeiden das die Leute mit 17 Jahren und 364 Tagen einfach einen Wohnsitz in den Niederlanden, 5m hinter der Grenze, annehmen und erst nach erreichen des Höchstalters sich wieder nach DL zurückmelden.
Durch die GEnehmigungspflicht wird sichergestellt das dieses nicht passiert, es werden nur GEnehmigungen erteilt für Fälle wo es triftige Gründe gibt (NAchgewiesenes Auslandstudium, die ganze Familie zieht um, usw.). Hat man diese Gründe nicht, so gibt es keine Genehmigung. Hat man keine Genehmigung und geht einfach so weg, so kann dir die Einberufung im Ausland nicht zugestellt werden... Sobald die das dann merken das du nicht einberufen werden kannst gilt automatisch 32 Jahre (?, bin mir nicht sicher) als Höchstalter!
Du würdest also sobald du wieder einen Wohnsitz in DL hast und noch nicht das Alter erreichst hast automatisch eine Einberufung bekommen.
Nun aber in deinem Fall:
Du bist Freigestellt - Freigestellte unterliegen NICHT der Wehrüberwachung. Damit gibt es für (nichtverweigernde) Freigestellte KEINE Pflichten dem KWEA gegenüber mehr. Die sind schlicht für dich nicht mehr zuständig. Du bist alleine deiner Freistellenden Behörde (in deinem Fall das THW auf Geschäfststellenebene) gegenüber rechenschaft schuldig!
Ich würde jetzt einfach mal vermuten das für Zivildienstleistende die Meldepflichten und Überwachungsregelungen einfach Analog gelten. Sonst könnte man ja "Verweigern, 3JAhre nach NL melden, und dann wieder offiziell hierher ziehen" ohne einen Dienst abzuleisten.
Daher dürfte auch die Meldepflicht von Freigestellten beim Amt für ZD ebendfalls entfallen.
Gruß
Carsten
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