Hallo Buschfunker,
wenn deine Geschäftsstelle dich bereits angeschrieben hat, läuft das Verfahren bereits. Die Geschäftsstelle ist die Freistellende Stelle. Somit leitet die Geschäftsstelle die Änderung weiter an das BAZ. Nachteile hast du bedingt durch deinen Sonderurlaub. Die Zeit, welche du als Sonderurlaub hattest muss du nachholen, wird hinten dran gehangen. Bei Fragen einfach fragen ;-)
Gruß
Mirko Salomon
stv. Ortsbeauftragter für den THW OV Hann.Münden