Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
Bist du Kriegsdienstverweigerer?
Nur dann wäre das Bundesamt für Zivildienst überhaupt zuständig.
Guten Abend zusammen *g*

Ja, ich bin Kriegsdienstverweigerer. Habe damals bei meiner Musterung gesagt, dass ich den Dienst an der Waffe verweigern möchte. Das ganze lief damals über das Bundesamt für den Zivilschutz. Zu denen musste ich damals jedenfalls meine Unterlagen, wie Beweggründe - warum ich den Dienst an der Waffe verweigern möchte - usw. schicken.

Ich habe darauf hin damals in meinem alten Ortsverband vorgesprochen und dort nahm der zuständige Ortsbeauftragte meine Verpflichtungserklärung an.

Nach langem hin und her kam dann der Sonderurlaub, der eine Dauer von einem halben Jahr hatte. In dieser Zeit bin ich dann von Niedersachsen noch Nordrhein-Westfalen verzogen. Heute Abend viel mir nun ein Schreiben der ehemaligen Geschäftstelle in die Hand...
Ich muss wohl mal öfters in den Briefkasten schauen *hmpf*

Zitat: "Gemäß § 23 Abs. 2 des Zivildienstgesetz haben Sie die Pflicht, wenigstens dem BAZ mitzuteilen, dass Sie die Absicht haben, länger als acht Wochen Ihren ständigen Aufenthaltsort fernzubleiben." Zitat ende.

Weiter schreibt man:

Zitat: "Wir biete Ihnen jedoch an, Sie im Rahmen Ihrer Verpflichtung - nach Ihrem Urlaubsende - im Wege des Helferumzuges dem Ortsverband ###### zuzuweisen." Zitat ende.

Das heißt nun für mich, dass ich dem BAZ mitteilen muss, dass ich nicht mehr in Niedersachsen leben, sondern in Nordrhein-Westfalen, richtig? Und weiter verstehe ich daraus, dass man bereits eine Zuweisungsverfahren zum anderen Ortsverband eingeleitet hat, auch korrekt?

Leider bin ich mit den ganzen rechtlichen Dingen irgendwie ein wenig überfordert. Aber ich kann nun auch davon ausgehen, dass ich die Zeit, die im Sonderurlaub in Anspruch genommen wurde, also ein halbes Jahr, nachholen muss?