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Thema: Star of life

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    der Verein hat den Star of Life nicht erfunden, sondern einfach nur patentieren lassen.
    Was anderes wärs wenn das Teil auf seinen Mist gewachsen wäre.
    Markenrechtlich spielt das nunmal keine Rolle. Wenn der Verein den Stern denn selbst entwickelt hätte, hätte das irgendwen davon abgehalten, dieses Zeichen unberechtigt zu führen? Das glaube ich nicht.
    Letztlich macht er nur sein ihm zustehendes Recht geltend - genauso, wie das auch die:
    http://register.dpma.de/DPMAregister...4/303537809/DE
    oder die:
    http://register.dpma.de/DPMAregister...0/397093438/DE
    tun könnten.
    Und zumindest bei ersterem bin ich mir nicht sicher, ob die den Großteil des Markenzeichens selbst entwickelt haben, oder ob es das vorher woanders schon so gab.

  2. #2
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Markenrechtlich spielt das nunmal keine Rolle. Wenn der Verein den Stern denn selbst entwickelt hätte, hätte das irgendwen davon abgehalten, dieses Zeichen unberechtigt zu führen? Das glaube ich nicht.
    Letztlich macht er nur sein ihm zustehendes Recht geltend - genauso, wie das auch die:
    http://register.dpma.de/DPMAregister...4/303537809/DE
    oder die:
    http://register.dpma.de/DPMAregister...0/397093438/DE
    tun könnten.
    Und zumindest bei ersterem bin ich mir nicht sicher, ob die den Großteil des Markenzeichens selbst entwickelt haben, oder ob es das vorher woanders schon so gab.
    Hallo,

    das rote Kreuz ist das Markenzeichen dieser Organisation - und nicht nur in Deutschland.

    Das nach der Genfer Konvention das rote Kreuz auch als Schutzzeichen im Verteidigungsfall zu sehen ist hat mit dem Markenzeichen absolut nichts zu tun. Die Bundeswehr nutzt das rote Kreuz rechtlich korrekt als Schutzzeichen.
    Der Polizei hat das DRK ausdrücklich die Nutzung des roten Kreuzes - ohne Schriftzug - gestattet.

    Daher ist die Nutzung des roten Kreuzes innerhalb Deutschlands auch nur dem DRK gestattet.

    Und jeder kann sich nunmal sein Symbol oder Familienwappen markenrechtlich schützen lassen. Da ist nichts verwerfliches dabei. Und der Star of Life ist nunmal von dem Verein vorgesehen als Kennzeichnungsmöglichkeit für gewerbliche "Retter", die sich dieses Zeichen dann von dem Verein - gegen Geld - lizensieren lassen.

    Klaus
    ----------------------------------------------------
    http://www.klaus-paffenholz.de/bos-funk/

  3. #3
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    Hi,

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Letztlich macht er nur sein ihm zustehendes Recht geltend - genauso, wie das auch die:
    http://register.dpma.de/DPMAregister...4/303537809/DE
    oder die:
    http://register.dpma.de/DPMAregister...0/397093438/DE
    tun könnten.
    Und zumindest bei ersterem bin ich mir nicht sicher, ob die den Großteil des Markenzeichens selbst entwickelt haben, oder ob es das vorher woanders schon so gab.
    Dann bleibe doch gleich beim Original :-)
    http://register.dpma.de/DPMAregister...9/306140136/DE
    Und wenn man sich anschaut für welche Erzeugnisse das "+" sogar geschützt ist... ?
    Da sind Sachen bei die nicht mal im entferntesten etwas mit dem Geschäftsfeld des Vereins zu tun haben und wo eine Verwechslung eigendlich ausgeschlosssen ist!

    Eigendlich finde ich die Eintragung dieses "markenzeichens" so auch nicht OK, (Das von Überhose zitierte ist natürlich 100% OK,) Einfach weil das simple Rote Kreuz auf weissen Grund international ebend für den "Sanitätsdienst/Einheiten" steht, auch als solches Schutz/Erkennungszeichen anerkannt ist !

    Gruß
    Carsten

    EDIT: War zwischendurch Telefonieren, deshalb habe ich Klaus Beitrag nicht gelesen und darauf keine Bezug genommen - Denke aber wie gesagt das einfach aufgrund der int. Bekanntheit das "Rote Plus" schlicht generell als Erkennungszeichen für San. Dienste stehen sollte. Das man über eine darüberhinausgehende komerzielle Verwertung anders denken kann ist natürlich ok
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  4. #4
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Hi,




    Eigendlich finde ich die Eintragung dieses "markenzeichens" so auch nicht OK, (Das von Überhose zitierte ist natürlich 100% OK,) Einfach weil das simple Rote Kreuz auf weissen Grund international ebend für den "Sanitätsdienst/Einheiten" steht, auch als solches Schutz/Erkennungszeichen anerkannt ist !
    Nunja nunja....
    das Rote Kreuz auf Weißem Grund ist nun nicht wirklich ein internationales Zeichen von Sanität etc... sondern internationales Schutzzeichen. Das bedeutet ganz streng genommen, dass es nur dann gezeigt werden darf, wenn eine Person/Einheit auch gerade unter Schutz dieses zeichens in einem Konflikt arbeitet, nicht als allgemeines Erkennungszeichen. ( Dann im übrigen natürlich nicht nur vom DRK, sondern auch von MHD, JUH, ASB usw....).

    Dass das in der Realität nicht wirklich so streng gehandhabt wird ist klar...aber eben Theorie und Praxis.

  5. #5
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    Man muss beim Roten Kreuz unterscheiden zwischen dem Markenzeichen (Rund-, Kompakt- und Langlogo; in Verbindung mit dem Schriftzug "Deutsches Rotes Kreuz") und dem durch die Genfer Konvention geschützen Schutzzeichen mit dem Roten Kreuz.

    Für beide4s gibt es Schutzrechte, die miteinander aber nix zu tun haben. So sthe ich als Mitarbeiter im Rettungsdienst nicht unter dem Schutz der Genfer Konvention, da ich das MArkenzeichen und nicht das internationale Schutzzeichen auf der JAcke bzw. am Auto habe.

    Zum Thema "Star of Life" gibt es bereits das ein oder andere Thema hier - alle mit dem gleichen Tenor.
    Fakt ist aber, dass sich der BKS das Zeichen hat eintragen lassen und damit auch bestimmt, wer es zu welchen Konditionen verwenden darf. Ob das jetzt unfair ist, sei dahin gestellt. Da hätte auch jeder andere drauf kommen können.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Markenrechtlich spielt das nunmal keine Rolle.
    Jetzt dreh mal nicht alles um.
    Ich habe nicht gesagt das es markenrechtlich eine Rolle spielt, sondern das ich das moralisch verwerflich finde.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Hey Leute!

    In wie weit betrifft das auch das Abzeichen von ITLS Germany e. V.?

    http://www.remsaeducation.com/images/itls.jpg

    Dort ist das ja auch in drin bzw. so ähnlich. Darf man das Abzeichen auch nicht tragen?
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  8. #8
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    Hallo,

    mal eine dumme Frage, was ist geschützt?

    Sicher der SoL mit blauen Hintergrund und weissem Äskulapstab sowie Schlange.

    Was wäre wenn der Sol einen gelben Hintergrund hätte und keinen Äskulapstab drauf?
    Dann könnt man ja diesen frei verwenden, oder?

  9. #9
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    Auszug aus Patentamt:

    http://register.dpma.de/DPMAregister...128/2032229/DE

    Warum ist der da schwarz?

    Oder geht es allgemein um die Form?

  10. #10
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    Also laut Homepage des BKS (Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V.), welcher sich den "Star of Life" (oder wie die ihn nennen den "BKS-Stern") hat als MArkenzeichen schützen lassen, ist der SoL in allen Farben in Deutschland geschützt.

    Wobei ich auf der Seite die androhung von juristischen schritten von kraß finde.

    Hier der Link: http://www.bks-rettungsdienst.de/Den...tern.12.0.html

  11. #11
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    Als juristischer Laie:
    Geschützt ist er eben nur mit der Äsculapschlange und ohne Schlange ist das was anderes.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Ludwig Beitrag anzeigen
    Auszug aus Patentamt:

    http://register.dpma.de/DPMAregister...128/2032229/DE

    Warum ist der da schwarz?

    Oder geht es allgemein um die Form?
    und in gut 2 Jahren hat das Patent dann End of Life erreicht?

  13. #13
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    und in gut 2 Jahren hat das Patent dann End of Life erreicht?
    Dir ist schon bewußt, das die Eintragung verlängert werden kann?
    Sie Verfahren 5 in der Liste unterhlab der derzeitig gültigen Eintragungen.

    Gruß
    Simon

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