
Zitat von
Fabpicard
Dafür aber von aussen noch vermeindlich funktionierende blaue RKL... Was zumindest Verkehrsrechtlich bedenklicher ist...
Ok, der "Ablenkungseffekt" für die anderen Autofahrer direkt abstand von dem anderen Fahrzeug zu nehmen, wäre auch ein Verkehrsrisiko ^^
MfG Fabsi
Wobei "Verkehrsrechtlich interesssant" ist eigendlich nur die Frage OB diese RKL noch funktionieren bzw. was in der Zulassung (ggf. unter Auflagen) steht.
Ich weiß jetzt zum Beispiel auch gar nicht wie das rechtlich zu Werten ist wenn ich ein Altfahrzeug mit blauer RKL habe und die dadurch betriebsunfähig mache das ich die von innen DICK mit blauer Farbe einsprühe. Wo liegt da RECHTLICH der Unterschied zu schwarz angemalten kappen...
(Die Farbe Blau ist ja nicht generell geschützt und eine Beleuchtungseinrichtung ist es dann definitiv auch nicht mehr???)
Davon abgesehen hoffe ich nicht das sich irgendein Verkehrsteilnehmer von einer "NICHT in Betrieb befindlichen" blauen RKL ablenken lässt...
Aber um das Klarzustellen: Auch hier fände ich es angebrachter OHNE Blaue Lichthauben, meinetwegen mit Rot - Ohne Birne natürlich- (passend zur Partei), oder auch Schwarz.
(Gelb-funktionierend fällt ja ebendfalls mangels Begründung weg - muss ebendfalls mit nachgewiesenem Bedarf eingetragen werden)
Halt um von vorneherein klarzustellen das dies KEIN Behördenfahrzeug mehr ist...
Gruß
Carsten
P.S: Allerdings kann es natürlich auch sein das die Blauen Kappen "nur für das foto" Noch bzw. wieder angebracht waren und der Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum mit anderfarbigen Kappen erfolgt ist!
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