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Thema: Einsatzbereitschaft Lungenautomaten

  1. #16
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    Zum Thema: Bei uns ist es üblich, dass ein Lungenautomat nach jedem Einsatz gereinigt und desinfiziert wird. Das bedeutet, dass ein gebrauchter Lungenautomat, soweit er keine thermische Belastung erfahren hat, durch den gleichen Träger innerhalb eines Einsatzes nochmal verwendet werden darf (soweit der Träger wieder fit ist). Soll ein anderes Mitglied dieses Gerät nutzen, ist ein neuer LA zu benutzen. Aus diesem Grund hat man für größere Einsätze eine "zentrale Atemschutzsammelstelle" eingeführt, die durch die FTZ bzw. die Atemschutzpflegestelle durch entsprechende Ersatzmaterialien beliefert wird.
    Dieses Vorgehen wird auch von Dräger auf den entsprechenden Lehrgängen für AGW vermittelt und befürwortet.
    Gruß
    Axel

  2. #17
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ja, das mag ja für Hessen oder NRW oder was weiß ich gelten.
    Für mich als Bayer hat der Hersteller was anderes rausgeben.
    Ende.
    Ob ich das gut heiße oder wie wir das bei uns in der Feuerwehr handhabe steht auf nem anderen Blatt.
    Also gibts dann zwei Bedienungs- und Wartungsanleitungen? Eine für Bayern, eine für den Rest der Republik oder wie denkst du dir das?

    Solange ich ein Dräger PA habe und habe das, was du da schreibst nicht auf einem Papier mit dem Dräger-Logo drauf, gilt auch weiterhin das, was in der Anleitung drinnen steht...
    Viele Grüße

    Christian

  3. #18
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    Zitat Zitat von Flesch Beitrag anzeigen
    Also gibts dann zwei Bedienungs- und Wartungsanleitungen? Eine für Bayern, eine für den Rest der Republik oder wie denkst du dir das?

    Solange ich ein Dräger PA habe und habe das, was du da schreibst nicht auf einem Papier mit dem Dräger-Logo drauf, gilt auch weiterhin das, was in der Anleitung drinnen steht...
    Für was soll ich 2 Bedienungsanleitungen brauchen?
    Wenn die Hersteller für Bayern eine modifizierte Wartungsanweisung rausgeben reicht das vollkommen aus und es spielt auch keine Rolle wie die aussieht.
    Und genau das haben die Hersteller eben gemacht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #19
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    Dann verlinke die mal.
    Und nein, ein Schreiben des LFV reicht mir da nicht, es muss eines der Hersteller sein...
    Viele Grüße

    Christian

  5. #20
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    Das Schreiben ist vom Staatsministerium, und die einzelnen
    Schreiben der Hersteller haben sie uns beim Atemschutzgerätewartlehrgang gezeigt.
    Das würde mir reichen wenn wir so verfahren würden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #21
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    Das Schreiben des Staatsministeriums ist mir ziemlich egal, weil die, die Herstellervorgaben auch nicht außer Kraft setzen können. Und die Schreiben der Hersteller hätte ich dann auch gerne im original bei mir auf dem Schreibtisch, bevor ich auch nur ansatzweise sowas umsetze...
    Viele Grüße

    Christian

  7. #22
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    Es lebe der saubere geprüfte LA

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Für was soll ich 2 Bedienungsanleitungen brauchen?
    Wenn die Hersteller für Bayern eine modifizierte Wartungsanweisung rausgeben reicht das vollkommen aus und es spielt auch keine Rolle wie die aussieht.
    Und genau das haben die Hersteller eben gemacht.
    "Witzig an und ganz weit aus dem Fenster lehne"

    für Bayer muss die auch modifiziert werden ;-)

    "Witzig ganz schnell aus und raus"

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

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