Stuttgart - Einsätze der Feuerwehr bei Fahrzeugbränden und Verkehrsunfällen sollen im Südwesten künftig komplett von den Verursachern getragen werden. Eine Änderung des Feuerwehrgesetzes hat das CDU/FDP-Landeskabinett beschlossen. Innenminister Heribert Rech (CDU) sagte am Mittwoch in Stuttgart, es sei gerechter, die Kosten den Verursachern oder deren Versicherung aufzuerlegen als die Allgemeinheit damit zu belasten. Zudem sei vorgesehen, dass Gemeinden Sonderlösch- und -einsatzmittel bei Bränden in Industrie- und Gewerbebetrieben beim Verursacher abrechnen könnten. Der Landtag soll sich erstmals Anfang Oktober mit der Novelle beschäftigen.

Landesbranddirektor Hermann Schröder stellte klar, dass bei Notfällen zu Hause und am Arbeitsplatz die Feuerwehr stets kostenfrei helfe. "Wenn etwa der Adventskranz brennt, muss niemand Sorge haben, dass er eine Rechnung von der Feuerwehr bekommt." Bislang sei die Rettung von Menschen bei Verkehrsunfällen nicht kostenpflichtig gewesen; doch in der Praxis sei die separate Abrechnung von der Personenrettung und des Löscheinsatzes sowie der weiteren Folgearbeiten so kompliziert gewesen, dass die Versicherungen den gesamten Betrag ohnehin getragen hätten. Deshalb sei auch nicht zu befürchten, dass die Versicherungsbeiträge steigen.

Der Gemeindetag begrüßte das Gesetz. "Es beruht zum Teil auf Vorschlägen von Seiten der Kommunen. Es ist nicht einzusehen, dass solche Einsätze aus Steuern bezahlt werden." In den meisten anderen Ländern seien Feuerwehreinsätze bereits vollständig kostenpflichtig. Die Bekämpfung von Betrieben in Betrieben sei insgesamt kein großer Kostenfaktor, in Einzelfällen aber sehr belastend. Er nannte als Beispiel das tagelange Feuer auf einem Schrottplatz in Herbrechtingen (Kreis Heidenheim).

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