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Thema: Darf Sicherheitstrupp entfallen?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Kann Überhose da nur zustimmen. Wenn ich schon ein Risiko eingehe, dann aber unter so guten Bedingungen wie nur möglich. Und wenn das zweite Auto eh in fünf Minuten da ist, dann ist das für mich aber auch schon zu spät wenn mir was passiert ist. Ne, Sorry, auf Harakiri-Einsätze gehen ist nicht mein Ding.

  2. #2
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    Es ist ja eh nicht nur ein Auto auf der Anfahrt, sondern mindestens noch 2 bis drei Autos. Wenn dies der Fall ist und es not tut, da kannste es nicht fertig bringen, 2 Leute draußen stehen zu lassen, wenn drin ne Familie im Rauch eingeschlossen ist.

    Es geht hier um Menschenleben in Gefahr und nicht um eine Oma (die eh schon mausetot ist).

    Stell Dir vor, Du kommst an die Einsatzstelle. Treppenhaus verraucht, jeweils neben dem Treppenhaus schreien Familien mit Kindern und Du weisst ganz genau, dass noch genug Verstärkung auf Anfahrt ist, die werden schon nicht in eine Massenkarambulage verwickelt werden. Von mir aus, gehen wir halt mal davon aus, dass die nachfolgenden Autos verunglücken, der Angriffstrupp und der eigentliche Sicherungstrupp führt keine aufwendigen Löscharbeiten durch, sondern holt nur möglichst schnell die Leute raus.

    Es geht hier nur um solch ein Szenario. Da sollte man auch den Sicherungstrupp nutzen, um die Leute rauszuholen.

    Im Normalfall, bzw. eigentlich immer, steht natürlich ein Sicherungstrupp bereit.

    Um Menschenleben zu retten, darf von der FwDV abgewichen werden!
    `Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean`

  3. #3
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    Zitat Zitat von stadl21
    Um Menschenleben zu retten, darf von der FwDV abgewichen werden!
    Sagt wer? Steht wo? Hiergibt es die gängigsten DV als Zitierhilfe..

    Zitat Zitat von stadl21
    Wenn dies der Fall ist und es not tut, da kannste es nicht fertig bringen, 2 Leute draußen stehen zu lassen, wenn drin ne Familie im Rauch eingeschlossen ist.

    Es geht hier um Menschenleben in Gefahr und nicht um eine Oma (die eh schon mausetot ist).
    Die Menschenleben sind auch in Gefahr wenn 2 Angriffstrupps ohne zeitnahen Sicherheitstrupp vorgehen. Nur sind dann x+ 4 Leben in Gefahr..

    Zitat Zitat von stadl21
    Du weisst ganz genau, dass noch genug Verstärkung auf Anfahrt ist, die werden schon nicht in eine Massenkarambulage verwickelt werden. Von mir aus, gehen wir halt mal davon aus, dass die nachfolgenden Autos verunglücken, der Angriffstrupp und der eigentliche Sicherungstrupp führt keine aufwendigen Löscharbeiten durch, sondern holt nur möglichst schnell die Leute raus.

    Für mich alles ein wenig zu viel Mutmaßung.. ich lasse mich darauf ein wenn ein weiter Trupp sich am ausrüsten ist. Sollten dann aber Fehler an den PA festgestellt werden (wobei das bei 4 Geräten sehr unwahrscheinlich ist) muss man sich was anderes überlegen und einen Trupp zurückziehen.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  4. #4
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Sagt wer? Steht wo?

    Da:
    Ein Atemschutzeinsatz kann je nach Situation auch im Außenangriff notwendig
    sein; für die Stellung des Sicherheitstrupps die Einsatzgrundsätze nach 7.2 FwDV 7
    beachten.
    Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den
    Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften in Verantwortung des
    Einheitsführers abgewichen werden (vergl. § 17 (1) GUV-V C 53)
    `Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean`

  5. #5
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    Zitat Zitat von stadel21 Beitrag anzeigen
    Da:
    Ein Atemschutzeinsatz kann je nach Situation auch im Außenangriff notwendig
    sein; für die Stellung des Sicherheitstrupps die Einsatzgrundsätze nach 7.2 FwDV 7
    beachten.
    Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den
    Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften in Verantwortung des
    Einheitsführers abgewichen werden (vergl. § 17 (1) GUV-V C 53)
    schön.. das mit der UVV im § 17 (1) hatte ich schon erwähnt.

    Nur doof das der Sicherheitstrupp nicht in der UVV sondern in der FwFv steht.. und nun?
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  6. #6
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    Zitat Zitat von stadel21 Beitrag anzeigen
    Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den
    Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften in Verantwortung des
    Einheitsführers abgewichen werden (vergl. § 17 (1) GUV-V C 53)
    Praxisbeispiel:

    Deine Feuerwehr hat nur einen Winkelschleifer. Bei dem ist aber die Prüfung für ortsveränderliche Elektrogeräte seit 4 Wochen abgelaufen weil keiner Zeit hatte das Ding wegzubringen.

    Jetzt kommt ein Einsatz bei dem ein Junger Mann sich mit einem Metallteil vereint hat. Der Notarzt sagt das der Patient noch genau 5 Minuten hat sonst wäre er entweder tot oder könnte sein Leben lang als Dr House Double auftreten.

    Jetzt kann der EL entscheiden gegen die UVV den Winkelschleifer einzusetzen..
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  7. #7
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    Ich werde ganz klar nur den Angriffstupp zur Menschen Rettung schicken!
    Der Rettungstrupp wird angewiesen sobald das nächte Fahrzeug mit weiteren Atemschutz Trupps Eintrifft, unverzüglich den Angriffstrupp zu Unterstützen...!

    So und nicht anders, mache ich es in der Praxis!
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  8. #8
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    ... Ok, ich geb mich geschlagen! :-)
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  9. #9
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    Unter Würdigung der Gesamtumstände würde ich auch den SiTr zur Rettung von konkret in Lebensgefahr befindlichen Personen, von denen ich weiß, dass sie da sind und es nicht nur vermute, einsetzen, anstatt ihn wegen der abstrakten Gefahr eines Atemschutznotfalls vor dem Haus stehen zu lassen.

    Das muss im Ende aber jeder für sich selbst entscheiden, wenn was schief geht, egal ob auf Seiten der Bewohner oder auf Seiten der FA, hat man schlechte Karten - nicht nur juristisch, sondern vor allem auch moralisch.

  10. #10
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Unter Würdigung der Gesamtumstände würde ich auch den SiTr zur Rettung von konkret in Lebensgefahr befindlichen Personen, von denen ich weiß, dass sie da sind und es nicht nur vermute, einsetzen, anstatt ihn wegen der abstrakten Gefahr eines Atemschutznotfalls vor dem Haus stehen zu lassen.
    Lass ich mir auch noch gefallen. Von mir aus auch noch um den Angrifftrupp bei der Rettung einer 150 Kg Pummelfee im Treppenhaus zu unterstützen oder nur hoch gehen und 1 Fenster für die Lüftung zu öffnen. Aber aufs Grade wohl als S&R Trupp vorzuschicken geht gar nicht..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  11. #11
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    Weist Du ein Ausbilder sagte mir während meiner Grundausbildung, als ich ihm deine Frage so ähnlich gestellt habe, wie Du:

    " Wir sind die Feuerwehr! Der gemeine Bürger erwartet, dass wir gelegentlich ein Risiko eingehen, und unseren Asrch riskieren, um andere zu retten.
    Wenn nicht wir, wer hat denn sonst die Möglichkeit, und das Material dafür!"

    Tja, das wäre dann der von einem Vorposter erwähnte Helden-Epos!

  12. #12
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    Allso,
    Risiko eingehen und Arsch riskieren, ist das eine!
    Aber " Kopflos" und ohne Sinn das Leben von eventuell 4-6 Kammerraden ( je nach Trupp größe ) zu gefährden is eine ganz andere Sache...!
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  13. #13
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    Zitat Zitat von stadel21 Beitrag anzeigen
    Stell Dir vor, Du kommst an die Einsatzstelle. Treppenhaus verraucht, jeweils neben dem Treppenhaus schreien Familien mit Kindern
    Schön das sie schreien - dann haben sie also Luft. Und der Angriffstrupp kann mit Leitern in die Wohnungen, Leute beruhigen (oder wenn es nicht anders geht, über die Leiter herausholen), ohne PA anzuschließen.

    Zitat Zitat von stadel21 Beitrag anzeigen
    Um Menschenleben zu retten, darf von der FwDV abgewichen werden!
    Nein, nein, nein. Das steht nirgendwo, das stimmt einfach nicht.

  14. #14
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen

    Nein, nein, nein. Das steht nirgendwo, das stimmt einfach nicht.

    1. Auch wenn du 10 mal "nein" schreibst, deswegen steht es trotzdem in einer FwDV drin und zwar in der FwDV 3.
    2. Auch wenn es der Name vermuten läßt, eine FwDV ist erstmal nicht unbedingt eine rechtsverbindliche Vorschrift.
    3. Entscheidet sowas immer der Einsatzleiter, wenn er das so macht, dann mußt du es erstmal machen, denn das steht in der Regel im jeweiligen Brandschutzgesetz der Länder.

    Außerdem
    Wie hoch ist denn die Gefahr für den Angriffstrupp bei einem Zimmerbrand?
    Wenn ich in einer Wohnung 2 Räume absuche mit zwei Trupps was spricht gegen einen unverzüglichen Einsatz des Wassertrupps als Sicherheitstrupp für den Angriffstrupp oder umgekehrt?
    Sowas sollte immer eine Einzelfallentscheidung sein aufgrund der Gefahrenlage, dem Schadensausmaß, wie lange brauchen nachrückende Kräfte und und und.
    Geändert von Alex22 (02.09.2009 um 12:35 Uhr)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #15
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    1. Auch wenn du 10 mal "nein" schreibst, deswegen steht es trotzdem in einer FwDV drin und zwar in der FwDV 3.
    Die Stelle musst du mir zeigen. Ich ahne die Stelle, die du meinst, aber da steht etwas anderes.

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    2. Auch wenn es der Name vermuten läßt, eine FwDV ist erstmal nicht unbedingt eine rechtsverbindliche Vorschrift.
    Kommt aufs Land an.
    Selbst wenn sie nur als Empfehlung gilt, dürften Richter/Staatsanwalt das als gängige Lehrmeinung (in anderen Bereichen würde man "Stand der Technik" sagen) gebührend berücksichtigen, wenn ein Verstoß dagegen zu einem Unglücksfall führt.

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    3. Entscheidet sowas immer der Einsatzleiter, wenn er das so macht, dann mußt du es erstmal machen, denn das steht in der Regel im jeweiligen Brandschutzgesetz der Länder.
    Den Satz bitte nochmal auf Deutsch. Was muss ich machen, was er macht, was in den Gesetzen steht?

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