Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Ich bin kein FWler, aber stand da nicht irgendwo etwas von "Um Menschenleben zu retten, darf von der FwDV abgewichen werden?"

Gruß, Mr. Blaulicht
Jein, so ähnlich nur anders

Zitat Zitat von GUV V C 53 (UVV Feuerwehren § 17 )

Verhalten im Feuerwehrdienst

(1) Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.
Jetzt stellt sich die Frage was ein Einzelfall ist. Wenn man jedes mal solange braucht um einen Sicherheitstrupp zu stellen dann eher nein.

Vorstellen könnte ich es mir wenn das Fahrzeug mit den SITRP im Moment Ankunft meldet..