in Bayern - und ich denke mal, woanders wird es keine wesentlichen Unterschiede geben - dürfen Jugendliche nur außerhalb des Gefahrenbereiches eingesetzt werden. Das Arbeiten bei Nacht wird jedoch grundsätzlich als "Gefahrenbereich" eingestuft, so dass solche Einsätze eigentlich für die JF tabu sind. Natürlich ist dies "lediglich" in der UVV so festgelegt und nicht bindend. Wenn aber einem Jugendlichen was passiert, wirds eh schon stressig und wenn die verantwortliche Führungskraft dann auch noch entgegen der UVV gehandelt hat, könnte es unangenehm werden. Nur so als Tipp. Ich möchte natürlich niemandem verbieten, die JF zu Einsätzen mitzunehmen, stelle aber immer wieder fest, dass nur den wenigsten bewusst ist, auf was man sich dabei einlässt. Glücklicherweise passiert zwar nur äußerst selten was. Aber wenn man das "Glück" im Feuerwehrdienst schon fest mit einplant, ist meiner Meinung nach was schief gelaufen.