Im Beisein eines (ausgebildeten) Erziehungsberechtigten ? ;)
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Also Beisein eines Erziehungsberechtigten, denk ich mal ja.
Meine Frage geht er zu ohne Erziehungsberechtigten. Denk ich mal.
(gott sei dank hab ich die Probleme nicht mehr)
Das Problem liegt weniger im JSchG, sondern vielmehr im JArbSchG!
Wir haben in Schleswig-Holstein gerade diese Sache durchexerziert und das Innenministerium hat einen entsprechenden Erlass herausgegeben (hängt dran).
Ich bin der Meinung, dass das auch vollkommen in Ordnung ist so. Ich verstehe ja, dass so mancher 16Jährige den Einsätzen entgegenfiebert und es "in den Fingern kribbelt". Aber dass bei Einsätzen, die nunmal alles andere als Spielerei oder Abenteuer sind, auch Dinge geschehen können, mit denen so manch Erwachsener nur schwer fertig wird, ist wohl unbestritten.
Mein Tipp: 2 Jahre gedulden, in der Zeit schonmal ganz in Ruhe die Ausbildungen durchlaufen (schon allein die Truppmannausbildung gem. FwDV2 mit 150 Stunden braucht so ihre Zeit, bis sie durchlaufen ist) und ruckzuck ist man dann auch schon 18 und darf als gut ausgebildeter FM(SB) mit raus.
Gruß,
Funkwart
in Bayern - und ich denke mal, woanders wird es keine wesentlichen Unterschiede geben - dürfen Jugendliche nur außerhalb des Gefahrenbereiches eingesetzt werden. Das Arbeiten bei Nacht wird jedoch grundsätzlich als "Gefahrenbereich" eingestuft, so dass solche Einsätze eigentlich für die JF tabu sind. Natürlich ist dies "lediglich" in der UVV so festgelegt und nicht bindend. Wenn aber einem Jugendlichen was passiert, wirds eh schon stressig und wenn die verantwortliche Führungskraft dann auch noch entgegen der UVV gehandelt hat, könnte es unangenehm werden. Nur so als Tipp. Ich möchte natürlich niemandem verbieten, die JF zu Einsätzen mitzunehmen, stelle aber immer wieder fest, dass nur den wenigsten bewusst ist, auf was man sich dabei einlässt. Glücklicherweise passiert zwar nur äußerst selten was. Aber wenn man das "Glück" im Feuerwehrdienst schon fest mit einplant, ist meiner Meinung nach was schief gelaufen.
Naja mit Nachts 3 wirst du ein Problem haben weil du es ja eigentlich gar nicht mitbekommst wenn ein Einsatz ist ( TKKG ) du hast keinen FME(DME)!
Also hat sich das schon geklärt !
Mfg
Also in mancher AO steht die Sirene bei Nacht noch drin.. falls in dem Ort eine Sirene
hängt, kriegt er das sehr wohl mit .. und gerade bei "Sirene in der Nacht", also einem
verhältnissmässig "störenden" Alarm, der nur genutzt wird, wenn es "richtig brennt" ..
stellt sich sicherlich der ein oder andere die Frage, ob er gebraucht wird ..
Die Entscheidung, ob man den <18j in die Küche stellt, um Kaffee für die Einsatzkräfte
zu kochen, ist dabei genauso gefährlich wie alles jenseits des Verteilers - er kann sich
beim Kaffee-Kochen die Haut verbrennen..
Gruss,
Tim
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