Im §38 tauchen auch die Feuerwehr und die Polizei nicht auf, weil die Ausrüstung von KFZ in der StVZO geregelt ist ... und da stehen "Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind" drin. Das Ordnungsamt wurde bisher eben als Polizei im Sinne des Gesetzes angesehen, was ich grundsätzlich auch nachvollziehen kann.




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