Ergebnis 1 bis 15 von 16

Thema: Urteil: Kein Blaulicht fürs Ordnungsamt

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Das Ordnungsamt wurde bisher eben als Polizei im Sinne des Gesetzes angesehen, was ich grundsätzlich auch nachvollziehen kann.
    Nene ... das glaubst auch nur du.
    Die haben sicher kein Blaulicht aufgrund von § 52StVZO sondern aufgrund §70StVZO.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Na, wenn Du meinst ...

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •