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Thema: Urteil: Kein Blaulicht fürs Ordnungsamt

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Gerade den Ordnungsamtsleitern würde ich ein SoSi-Fahrzeug zur Verfügung stellen. Die haben, auch wenn das Ordnungsamt an sich keine direkt polizeilichen Aufgaben hat, oftmals trotzdem Entscheidungsbefugnisse und Verantwortungen, die in meinen Augen ausreichen.
    Stimmt bei Einsätzen <4Std. Essen für die Feuerwehr holen *grins*

    Ja nee... ich würde das nicht Pauschal an der Position oder gar Organisation fest machen wer wann wie wo darf. Sondern an dem aufgabenfeld und deren dringlichkeit.

    Ich wüsste ehrlich gesagt momentan nichts wo die Leitung des OA so schnell da sein muss das die mit Sonder-Wege fahren müssten.
    Im Regelfall sind die aufgabenfelder doch klar gesteckt und hier wird wohl ehr ein "Angestellter" erst eintreffend und somit auch Entscheidungsbefugt sein.

    naja, k.a. bei uns hat das OA keine Fahrzeuge mit SonderWege und die können Ihre Arbeit bisher einwandfrei abarbeiten.

    Mein Fazit...

    Wenn das Ordnungsamt aufgabenbereiche erfüllt welche sonst von der Polizei erfüllt werden und hier besondere dringlichkeit besteht, okay sollen se SonderWege fahren.

    Wenn die Stadtwerke aufgabenbereiche erfüllt welche sonst von der Feuerwehr erfüllt werden und hier besondere dringlichkeit besteht, okay sollen se SonderWege fahren.

    Die Leute werden denke ich genau so Kriterien unterliegen wie Feuerwehr oder so... was mich nur wundert ist das die im §35 und 38 garnicht auftauchen. Muss da nicht zwangsläufig jede mögliche "behörde" drin stehen? Stadtwerke steht och ned drin... und den LKW mit Sonderwege hab ich auch schon in ner Reportage gesehen.

    Grüße

    PS: Ich will keinen mit iwas hier angreifen falls das so rüber kommt.... fühlt sich einer angegriffen kurze PN 2me

  2. #2
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    Im §38 tauchen auch die Feuerwehr und die Polizei nicht auf, weil die Ausrüstung von KFZ in der StVZO geregelt ist ... und da stehen "Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind" drin. Das Ordnungsamt wurde bisher eben als Polizei im Sinne des Gesetzes angesehen, was ich grundsätzlich auch nachvollziehen kann.

  3. #3
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Das Ordnungsamt wurde bisher eben als Polizei im Sinne des Gesetzes angesehen, was ich grundsätzlich auch nachvollziehen kann.
    Nene ... das glaubst auch nur du.
    Die haben sicher kein Blaulicht aufgrund von § 52StVZO sondern aufgrund §70StVZO.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Na, wenn Du meinst ...

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