Ich würde mal davon ausgehen, dass in vielen Fällen, in denen die Polizei in Eilzuständigkeit zur Gefahrenabwehr tätig wird, primär das Ordnungsamt (Ordnungsbehörde, Ortspolizeibheörde) zuständig wäre.
Ob die dafür unbedingt SoSi brauchen? Weiß nicht, das hängt vom Einzelfall ab.