Jain...
Wenn die berechtigt sind im Dienst eine Waffe mit zu führen dann sind das SCharfe Handfeuerwaffen. Warum manche es dürfen und andere nicht weiß ich nicht.
Einfach eine Schreck- Signalpistole mitführen dürfen die nicht. Mir ist ein Ordnungsamt bekannt wo Mitarbeiter Private Waffen mitgeführt haben. Dies führte zu riesen theater, somit kann man nicht Pauschal sagen Ja so ist es, oder nein so ist es nicht.
Ob nun einer Tier Abwehr Spray dabei hat, oder Reizgas.. naja... k.a. denke das liegt dann doch an der Person selbst.
zum Thema...
Sofern die Mitarbeiter aufgaben erfüllen müssen welche "besondere dringlichkeit" haben sehe ich kein Problem damit Fahrzeuge derer mit Sonder- und Wegerecht fahren zu lassen.
In Wuppertal werden solche aufgaben dann wohl durch die Polizei abgearbeitet.
Handhabt das doch jede Gemeinde/Stadt oder was auch immer anders... in dem Sinne... ENDE