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Thema: Steuerliche Angabe von Entschädigung im Ehrenamt

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  1. #1
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    Einkünfte müssen alle angegeben werden. Allerdings erfährst Du beim Finanzamt, wie Du welche Freibeträge Du geltend machen kannst...

    Gruß, Mr.Blaulicht

  2. #2
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    Moin,

    mal ne andere Frage zum gleichen Thema.

    War es nicht mal im Gespräch, Leuten die Ehrenamtlich tätig sind, irgend eine Art weiterer Steuererleichterung zukommen zu lassen.
    Glaube so Mitte letzten Jahres gabs da ne Diskussion hab aber keine Ahnung wie die Ausging........

    Weiß einer mehr oder genaueres?

    Gruß

  3. #3
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    Du kannst glaube ich die Fahrten zum Standort und zurück von der Steuer absetzen...^^

  4. #4
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    Zitat Zitat von Mister-X Beitrag anzeigen
    Du kannst glaube ich die Fahrten zum Standort und zurück von der Steuer absetzen...^^
    Mahlzeit ! Wie sicher ist diese aussage ? Mir wäre wichtig ob man die Fahrten zur Wache und zu Lehrgängen beim berechnen der Kindergeldfreigrenze als Werbungkosten verbuchen kann (0,30€/km). Weiss da jemand bescheid? Hab hier nämlich imo ne ordentliche Kindergeldnachzahlungsaufforderung obwohl ich schon 1 1/2 Jahre keins mehr bekomme.

  5. #5
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    Hoffe wir bekommen ne Info...
    Bin gerade in ähnlicher Situtuation bezügl. Kindergelbezügen. Wer neben dem Studium etwas arbeiten möchte ist da ja schnell an der Grenze des Möglichen...

  6. #6
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    Ich verweise nochmal auf die Fachleute, die einem diese Fragen KOSTENLOS und RECHTSSICHER beantworten können:

    Das Finanzamt
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
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    leider aber oft auch zu den eigenen Gunsten...

  8. #8
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    Zitat Zitat von hansi2k Beitrag anzeigen
    Mahlzeit ! Wie sicher ist diese aussage ? Mir wäre wichtig ob man die Fahrten zur Wache und zu Lehrgängen beim berechnen der Kindergeldfreigrenze als Werbungkosten verbuchen kann (0,30€/km). Weiss da jemand bescheid? Hab hier nämlich imo ne ordentliche Kindergeldnachzahlungsaufforderung obwohl ich schon 1 1/2 Jahre keins mehr bekomme.
    Wenn Du nicht Dein Geld mit Feuerwehr verdienst, sehe ich für die Absetzung als Werbungskosten irgendwie schwarz, weil die ja durch Aufwendungen für den Erwerb von Einnahmen entstehen. Ebenfalls schwierig werden dürfte es, wenn Du (wie z. B. in NRW) Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten hast. Dann damit wären Deine Aufwendungen ja entschädigt.

    Aber das ist alles Herumstochern im Nebel, da wirst Du um einen Steuerfachmann nicht herum kommen. Am besten suchst Du einen, der sich auch mit Kindergeld auskennt, denn dort scheint die Berechnung aus eigener Erfahrung nochmal von der der Einkommenssteuer abzuweichen.

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