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Thema: Steuerliche Angabe von Entschädigung im Ehrenamt

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  1. #1
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    Hi,

    sofern es sich um einen "Ansehnlichen" Betrag handelt, würde ich auch lieber beim Finanzamt direkt nachfragen.
    Davon abgesehen würde ich behaupten das ansonsten auf die ART der Zahlung ankommt.

    Zahlungen wie Fahrtgeld, Stiefelgeld(wo es soetwas gib), Verpflegungspauschale usw. dienen ja nur der Kompensation von tatsächlich entstandenen Kosten. Diese sind also kein Einkommen sondern genau genommen nur eine "Auslagenerstattung"

    Zahlungen von Einsatzgeld das zusätzlich oder anstelle von Lohnfortzahlungen gewährt wird ist ganz sicher ein Einkommen. Dazu zählen natürlich auch Zahlungen die man als Dozent bei Fremdveranstaltungen bekommt. Einsatzentschädigungen sind eigendlich kein Fall für die ÜL PAuschale. Tätigkeiten als Dozent evtl. schon.

    Fährst du als EA z.B Rettungsdienst und bekommst dafür ein paar Euro pro Tag, so ist auch dies Einkommen. Ob das auch unter die ÜLP fällt weiß ich gerade nicht!

    Etwas unklarer dürfte die Lage bei den Funktionsträgerpauschalen sein. Ich denke hier kommt es auf eine Einzelfallentscheidung an. Sind diese im Verhältnis zu den durch die Funktion entstehenden nachweisbaren Kosten gering, so ist es nur ein Auslagenersatz und braucht wohl nicht angegeben werden.
    Übersteigt es aber die entstandenen Unkosten, so ist der Differenzbetrag einkommen. Dies währe dann ein Fall für die Übungsleiterpauschale.

    (Die ÜL Pauschale wurde ja für den Fall eingeführt wie er bei vielen Sportvereinen an der Tagesordnung ist. Der ÜL bekommt pro Trainingseinheit einen gewissen Geldbetrag X der seinen ZEITLICHEN Aufwand kompensieren soll -incl. Vor- und Nachbereitung-, dabei aber die tatsächlich für den ÜL entstehenden Kosten wie Fahrtkosten und ggf. Druck- und Telefonkosten bei weiten übersteigt. Das können schon mal 10-20 Euro und mehr pro Abend sein. Und dies kann bei 2-4 Trainingseinheiten/woche schon echte Einkommen sein)

    Daher: Es ist komplizierter als man denkt. Am besten wirklich mal beim FA anfragen.

    Gruß
    Carsten
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    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
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  2. #2
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    Einkünfte müssen alle angegeben werden. Allerdings erfährst Du beim Finanzamt, wie Du welche Freibeträge Du geltend machen kannst...

    Gruß, Mr.Blaulicht

  3. #3
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    Moin,

    mal ne andere Frage zum gleichen Thema.

    War es nicht mal im Gespräch, Leuten die Ehrenamtlich tätig sind, irgend eine Art weiterer Steuererleichterung zukommen zu lassen.
    Glaube so Mitte letzten Jahres gabs da ne Diskussion hab aber keine Ahnung wie die Ausging........

    Weiß einer mehr oder genaueres?

    Gruß

  4. #4
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    Du kannst glaube ich die Fahrten zum Standort und zurück von der Steuer absetzen...^^

  5. #5
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    146
    Zitat Zitat von Mister-X Beitrag anzeigen
    Du kannst glaube ich die Fahrten zum Standort und zurück von der Steuer absetzen...^^
    Mahlzeit ! Wie sicher ist diese aussage ? Mir wäre wichtig ob man die Fahrten zur Wache und zu Lehrgängen beim berechnen der Kindergeldfreigrenze als Werbungkosten verbuchen kann (0,30€/km). Weiss da jemand bescheid? Hab hier nämlich imo ne ordentliche Kindergeldnachzahlungsaufforderung obwohl ich schon 1 1/2 Jahre keins mehr bekomme.

  6. #6
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    752
    Hoffe wir bekommen ne Info...
    Bin gerade in ähnlicher Situtuation bezügl. Kindergelbezügen. Wer neben dem Studium etwas arbeiten möchte ist da ja schnell an der Grenze des Möglichen...

  7. #7
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    Ich verweise nochmal auf die Fachleute, die einem diese Fragen KOSTENLOS und RECHTSSICHER beantworten können:

    Das Finanzamt
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #8
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    Zitat Zitat von hansi2k Beitrag anzeigen
    Mahlzeit ! Wie sicher ist diese aussage ? Mir wäre wichtig ob man die Fahrten zur Wache und zu Lehrgängen beim berechnen der Kindergeldfreigrenze als Werbungkosten verbuchen kann (0,30€/km). Weiss da jemand bescheid? Hab hier nämlich imo ne ordentliche Kindergeldnachzahlungsaufforderung obwohl ich schon 1 1/2 Jahre keins mehr bekomme.
    Wenn Du nicht Dein Geld mit Feuerwehr verdienst, sehe ich für die Absetzung als Werbungskosten irgendwie schwarz, weil die ja durch Aufwendungen für den Erwerb von Einnahmen entstehen. Ebenfalls schwierig werden dürfte es, wenn Du (wie z. B. in NRW) Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten hast. Dann damit wären Deine Aufwendungen ja entschädigt.

    Aber das ist alles Herumstochern im Nebel, da wirst Du um einen Steuerfachmann nicht herum kommen. Am besten suchst Du einen, der sich auch mit Kindergeld auskennt, denn dort scheint die Berechnung aus eigener Erfahrung nochmal von der der Einkommenssteuer abzuweichen.

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