Zitat Zitat von hansi2k Beitrag anzeigen
Mahlzeit ! Wie sicher ist diese aussage ? Mir wäre wichtig ob man die Fahrten zur Wache und zu Lehrgängen beim berechnen der Kindergeldfreigrenze als Werbungkosten verbuchen kann (0,30€/km). Weiss da jemand bescheid? Hab hier nämlich imo ne ordentliche Kindergeldnachzahlungsaufforderung obwohl ich schon 1 1/2 Jahre keins mehr bekomme.
Wenn Du nicht Dein Geld mit Feuerwehr verdienst, sehe ich für die Absetzung als Werbungskosten irgendwie schwarz, weil die ja durch Aufwendungen für den Erwerb von Einnahmen entstehen. Ebenfalls schwierig werden dürfte es, wenn Du (wie z. B. in NRW) Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten hast. Dann damit wären Deine Aufwendungen ja entschädigt.

Aber das ist alles Herumstochern im Nebel, da wirst Du um einen Steuerfachmann nicht herum kommen. Am besten suchst Du einen, der sich auch mit Kindergeld auskennt, denn dort scheint die Berechnung aus eigener Erfahrung nochmal von der der Einkommenssteuer abzuweichen.