Zitat Zitat von Mister-X Beitrag anzeigen
Du kannst glaube ich die Fahrten zum Standort und zurück von der Steuer absetzen...^^
Mahlzeit ! Wie sicher ist diese aussage ? Mir wäre wichtig ob man die Fahrten zur Wache und zu Lehrgängen beim berechnen der Kindergeldfreigrenze als Werbungkosten verbuchen kann (0,30€/km). Weiss da jemand bescheid? Hab hier nämlich imo ne ordentliche Kindergeldnachzahlungsaufforderung obwohl ich schon 1 1/2 Jahre keins mehr bekomme.