Hi,

sofern es sich um einen "Ansehnlichen" Betrag handelt, würde ich auch lieber beim Finanzamt direkt nachfragen.
Davon abgesehen würde ich behaupten das ansonsten auf die ART der Zahlung ankommt.

Zahlungen wie Fahrtgeld, Stiefelgeld(wo es soetwas gib), Verpflegungspauschale usw. dienen ja nur der Kompensation von tatsächlich entstandenen Kosten. Diese sind also kein Einkommen sondern genau genommen nur eine "Auslagenerstattung"

Zahlungen von Einsatzgeld das zusätzlich oder anstelle von Lohnfortzahlungen gewährt wird ist ganz sicher ein Einkommen. Dazu zählen natürlich auch Zahlungen die man als Dozent bei Fremdveranstaltungen bekommt. Einsatzentschädigungen sind eigendlich kein Fall für die ÜL PAuschale. Tätigkeiten als Dozent evtl. schon.

Fährst du als EA z.B Rettungsdienst und bekommst dafür ein paar Euro pro Tag, so ist auch dies Einkommen. Ob das auch unter die ÜLP fällt weiß ich gerade nicht!

Etwas unklarer dürfte die Lage bei den Funktionsträgerpauschalen sein. Ich denke hier kommt es auf eine Einzelfallentscheidung an. Sind diese im Verhältnis zu den durch die Funktion entstehenden nachweisbaren Kosten gering, so ist es nur ein Auslagenersatz und braucht wohl nicht angegeben werden.
Übersteigt es aber die entstandenen Unkosten, so ist der Differenzbetrag einkommen. Dies währe dann ein Fall für die Übungsleiterpauschale.

(Die ÜL Pauschale wurde ja für den Fall eingeführt wie er bei vielen Sportvereinen an der Tagesordnung ist. Der ÜL bekommt pro Trainingseinheit einen gewissen Geldbetrag X der seinen ZEITLICHEN Aufwand kompensieren soll -incl. Vor- und Nachbereitung-, dabei aber die tatsächlich für den ÜL entstehenden Kosten wie Fahrtkosten und ggf. Druck- und Telefonkosten bei weiten übersteigt. Das können schon mal 10-20 Euro und mehr pro Abend sein. Und dies kann bei 2-4 Trainingseinheiten/woche schon echte Einkommen sein)

Daher: Es ist komplizierter als man denkt. Am besten wirklich mal beim FA anfragen.

Gruß
Carsten