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Thema: Sanitäter Rückenschild

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Die Schulsanitätsdienste die ich beisher kenne (drei Gymnasien und eine Realschule) in Bayern haben "Schulsanitätsdienst" hinten drauf...

  2. #2
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    Kommt drauf an welche AUsbildung ihr habt wenn SAN A+B dann ist Sanitäter in Ordnung wenn nur Erste Hilfe Kurs dann finger von lassen !

    Mfg

  3. #3
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    Richtig, entweder abgeschlossene Lehrgänge San A+B
    oder SHL (Sanitätshelferlehrgang) + SDL (Sanitätsdienstlehrgang)


    lg

  4. #4
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    Bei uns habe ich für den Schulsanitätsdienst Schilder mit "SSD" gemacht...
    Alle an der Schule wissen was es bedeutet, der RD auch.
    Ausserhalb dürfen sie sowieso nicht tätig werden. Ausnahme: sie haben eine anerkannte Ausbildung wie z.B. Rettungshelfer, Rettungssanitäter, ....

    Der Sanitätshelfer ist übrigends KEINE Ausbildung sondern ein "Erste-Hilfe-Kurs mit erhöhten Anforderungen" Oder besser (das sagt ja auch die Bezeichnung) "Helfer im Sanitätsdienst". Der SanH HILFT also im San-D dem ausgebildeten Personal.

    Daher könnten eure SSD´ler auch "Ersthelfer" draufbekommen, aber das geht mE dann am Sinn und Zweck des SSD völlig vorbei. Daher "SSD" oder "SSD Karl-Meier-Schule" oder etwas ähnliches.

    Warum haben bei Euch die SSD´ler eigentlich eine SanH und nicht die Ausbildung "Schulsanitäter", die laut Vereinbarung der sechs HiOrg eine fachliche Bildung ist, die dem SSD erlaubt im Namen der HiOrgs selbsttätig in der Schule zu handeln?
    Geändert von AkkonHaLand (08.07.2009 um 19:28 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
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    Die Frage ist, welche Ausbildung habt ihr gemacht nur den Stino SSD oder was tiefergehendes?
    Ich würd Schulsanitätsdienst nehmen, die machen was daher und sind leichter vererbar
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  6. #6
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    808
    Beim lesen dieses Themas sind mir doch einige Dinge aufgefallen:

    1.: Der Begriff "Sanitäter" ist meines Wissens nach nicht geschützt, so kann auch jeder dieses Rückenschild tragen.

    2.: Die San.-Ausbildung ist bei den HiOrgs nicht einheitlich geregelt, es gibt dort deutliche Unterschiede.

    3.: Wo finde ich denn Informationen zur einheitlichen Ausbildung als "Schulsanitäter" der 6 HiOrgs?

    4.: Warum darf der SSD nicht ausserhalb der Schule tätig werden, es sei denn er hätte eine RD-Ausbildung?

    5.: Der San-A ist beim DRK die Grundausbildung, der San-B die Fachdienstausbildung. Aber die San.-Ausbildung im DRK wird ja gerade mal wieder umgestrickt...
    MfG

    brause

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