Beim lesen dieses Themas sind mir doch einige Dinge aufgefallen:
1.: Der Begriff "Sanitäter" ist meines Wissens nach nicht geschützt, so kann auch jeder dieses Rückenschild tragen.
2.: Die San.-Ausbildung ist bei den HiOrgs nicht einheitlich geregelt, es gibt dort deutliche Unterschiede.
3.: Wo finde ich denn Informationen zur einheitlichen Ausbildung als "Schulsanitäter" der 6 HiOrgs?
4.: Warum darf der SSD nicht ausserhalb der Schule tätig werden, es sei denn er hätte eine RD-Ausbildung?
5.: Der San-A ist beim DRK die Grundausbildung, der San-B die Fachdienstausbildung. Aber die San.-Ausbildung im DRK wird ja gerade mal wieder umgestrickt...




Zitieren