Solange an den Meldern/FMS-Hörern nichts beschädigt wird ---> Nein...

Da sich fast alle FMS-Hörer gegen unberechtigte Änderungen in der Programmierung sicher lassen, gehe ich da nicht näher drauf ein...

Bei Meldeempfängern sieht es doch so aus:
Jeder bekommt von der Organisation die Ihm den Melder ausgibt genau die Schleifen drauf, die er haben darf und soll...

Macht er davon welche weg ---> selbst schuld *g*

Macht er welche drauf, die er nicht haben darf ---> Verstoß gegen das TKG


Geht natürlich bei dem Versuch einer Programmierungsänderung vorzunehmen etwas kaputt (mechanisch oder elektrisch) ist der Straftatbestand der mutwilligen Sachbeschädigung logischerweise erfüllt... ;)

MfG Fabsi

P.S.: Zu den FMS-Hörern muss ich noch sagen, dass eine unbeabsichtigte Änderung durch einen Firmwarefehler auch passieren kann... Bestes Beispiel ist hier das Teledux-9