Meiner Meinung nach würde eigentlich eher §303a StGB (Datenveränderung) als §303 StGB(Sachbeschädigung) in Betracht kommen. :)
Meiner Meinung nach würde eigentlich eher §303a StGB (Datenveränderung) als §303 StGB(Sachbeschädigung) in Betracht kommen. :)
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