Möglichkeit 1: Man holt die fehlenden Prüfungen und Verfahren nach (quasi verkürzte Ausbildung der BF-Anwärter mit Anrechnung von Ausbildungsinhalten der WF-Ausbildung)
Möglichkeit 2: Beschäftigungsverhältnis statt Beamtenlaufbahn
Möglichkeit 3: Rechtsänderungen