In NRW z.B. gibt es keine kommunalen Feuerwehrkräfte, die angestellt sind. Laut FSHG sind alle kommunalen hauptamtlichen Feuerwehrkräfte zu verbeamten. (FSHG §10+13), ebenso u.a. in Bremen (Bremisches Hilfeleistungsgesetz §10) ;) Und was soll denn eine Bezahlung nach BT sein? Ich kenne nur den alten BAT und den neuen TvÖD.
Aber zum eigentlichen Thema: Man sollte einen für den Feuerwehrdienst förderlichen Beruf erlernt haben, wenn man sich bei einer BF etc. bewirbt. Was das im einzelnen heißt, sieht jede BF anders. Die meisten (Alle?) BF´s legen viel mehr Wert auf das Ergebnis des Eignungstestes. Hierbei ist es erstmal egal, welchen Beruf man erlernt hat; er sollte halt nur für den Feuerwehrdienst förderlich sein ;) Wenn dem nicht so ist, bekommt man von vornherein eine Absage.
Gruß
Michael