Ergebnis 1 bis 15 von 15

Thema: Darf man den Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung mit nach hause nehmen?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    29.05.2005
    Beiträge
    1.503
    Ich habe regelmäßig mit derartigen Vertragsdokumenten zu tun. Einen solchen Fall, dass der MA den Vertrag mit nach Hause nehmen wollte, habe ich aber noch nicht erlebt. Eine interessante Frage, die ich nächste Woche mal auf Arbeit bzw. unserer Rechtsabteilung stellen werde. Die müssen es ja wissen.

    Ich selbst habe schon einen AV nach Hause geschickt bekommen, sollte ihn unterzeichnet zurückschicken... Da war auch schon die Unterschrift des Arbeitgebers drauf. Was man damit missbrauchen soll, wie geschrieben, kann ich mir nicht erklären? Missbrauch, in welcher Form auch immer, wäre doch auch nach der Unterzeichnung möglich - oder was ist gemeint?

    MfG
    Max

  2. #2
    Registriert seit
    08.06.2007
    Beiträge
    709
    mir geht es darum das der arbeitgeber ev druck macht und meine freundin die schon länger arbeit sucht dann auf ihn "hört"

    drumm wollen wir das zusammen in ruhe durchlesen ev. noch eine 3. person....

  3. #3
    Registriert seit
    29.05.2005
    Beiträge
    1.503
    Ist denn der AV so komplex? Was sind die wichtigsten Inhalte: Vertragspartner, Dauer des Vertrages, evtl. geltender Tarifvertrag, der schon viele Gegebenheiten an sich regelt, ansonsten wöchentliche Arbeitszeit, Vergütung, Überstunden, Zuschläge, Urlaub, Probezeit, Fristen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall...

  4. #4
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Also ich nehme die Verträge IMMER vor der Unterzeichnung mit und lasse sie prüfen! Sollte man übrigens generell machen! Jeder seriöse Arbeitgeber stimmt dem zu, wer da sagt "nee, den müssen sie sofort hier unterschreiben!", bei dem sollte man auf keinen Fall anfangen!

    Jeder Arbeitsvertrag (Zeitvertrag für 1 Monat mal ausgenommen...) sollte man immer von den Rechtssekretären der jeweiligen Berufsorganisation ("Gewerkschaft") prüfen lassen denn einige Arbeitgeber versuchen mittlerweile die geltenden Gesetzte/Tarifvertäge durch sehr abstruse Arbeitsverträge auszuhebeln (was zum Glück nicht funktioniert!) und es kostet eine Menge Zeit und Nerven seine Rechte später geltend, bzw, dem Arbeitgeber verständlich zu machen.....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
    Registriert seit
    03.04.2005
    Beiträge
    434
    Ich habe meinen sogar nach Hause geschickt bekommen.....

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •