Zitat Zitat von StrangeQ Beitrag anzeigen
auch ohne den drohenden Finger des mglw. fehlenden Versicherungsschutzes.
Es gibt keinen fehlenden Versicherungsschutz. Das ist schlicht und ergreifend Quatsch!

Vgl. SGB VII; § 7 Begriff
(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.