Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
[...] Grundsätzlich ist so eine Veranstaltung natürlich auch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, sofern es sich dabei um "Dienst" handelt, das ganze also auf dem Dienstplan auftaucht. [...]
Genauso wird es bei uns gehandhabt. Auf den Dienstplan im Voraus wird großer Wert gelegt. Und die Ruhezeiten sind bei uns auf jeden Fall einzuhalten, aktuelle Info der Unfallkasse, JuSchG gilt ohne Ausnahme (finde ich schade, aber na ja)... Weiß aber nicht, ob das in anderen Bundesländern gleich ist. Ich spreche von Sachsen.
Bei uns wird da jetzt auch sehr stark drauf geachtet, das war früher vielleicht nicht unbedingt so. "Wo kein Kläger da kein Richter" vermag man zu sagen, aber mir persönlich, und ich bin bestimmt kein Moralapostel, ist das als Ausbilder zu heiß. Dann erkläre ich das eben den Kindern und es gibt 21.00 Uhr noch mal einen Alarm und den nächsten dann von mir aus 06.05 Uhr...

MfG
Max

PS: Übrigens glaube ich, der Thread passt hier besser hin:

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