Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
Es gibt keinen fehlenden Versicherungsschutz. Das ist schlicht und ergreifend Quatsch!

Vgl. SGB VII; § 7 Begriff
(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.
da hast du grundsätzlich schon recht. Worauf ich eher hinauswollte, ist die Tatsache, dass die Versicherung natürlich versuchen wird, dich in Regress zu nehmen, sollte man dir grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz nachweisen können. Ich denke, da kann jeder drauf verzichten.
Und klar, wenn man "seine" Kids kennt und weiß, was man ihnen zutrauen kann, spricht ja nichts dagegen, die Empfehlungen des GUVV ebensolche sein zu lassen. Aber es muss einem halt klar sein, worauf man sich im Zweifelsfall einlässt.