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Thema: Tonbandaufzeichnung Leitstelle

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    bei uns 10 jahre glaub ich

  2. #2
    Buschfunker Gast
    Moin Moin,

    also bei uns dürften das auch so an die zehn Jahre sein. Sicher bin ich mir da aber nicht.

  3. #3
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    Wieso, hast du vor 9,5 Jahren mal Müll geredet? *gg*

    Ich meine auch, es müssen 10 Jahre sein.


    greetz

  4. #4
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    Wenn es 10 Jahre sind, habt ihr mir sehr geholfen.

    Werde Strafanzeige gegen die Regionalleitstelle stellen.

    Bei uns laufen alle Notrufe 112 in der Regionalleitstelle auf, die drei Landkreise betreut.

    Allerdings ist in einem sehr kleinen Teil von meinem Landkreis der Rettungsdienst vom vierten Landkreis laut Vertrag zuständig. Beim Notruf über 112 hat der Disponent verlangt von meinem Vater die 19222 aus vierten Landkreis selber anzurufen. Obwohl Syntome geschildert wurden. Mein Vater aber nicht gleichzeitig Wiederbeleben konnte und telefonieren. Leider ist gestern dabei meine Mutter verstorben. Da ich in der FF bin, ist mir die Problematik mit den Zuständigkeitsbereich klar. Aber meinem Vater war dieses nicht klar. Als ich da war habe ich noch RTH nachfordern wollen, diesmal hatte diese entsprechende Lst gesagt geben das an die andere Lst weiter. Obwohl der RTH von der Regionalleistelle betreut wird.

    Ich bin der Meinung dass das unterlassene Hilfeleistung war.

    Blinky

  5. #5
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    Hi,
    als aller erstes mein Beileid.

    Kenne natürlich jetzt nur Deine Aussage und hiervon nur wenige Umstände. Aber bei uns im Landkreis kommt es (FW-technisch) auch öfters zu schwer bis garnicht nachzuvollziehenden Handlungen des Leitstellenpersonals.

    Um nur ein Beispiel zu nennen. Ich persönlich brauch nicht mehr Einsätze als wir eh schon fahren. Wenn aber vor unserer Haustür ein VU mit eingeklemmten Personen auf der Autobahn ist und wir im Regelfall am schnellsten Vor Ort wären hätte ich kein Problem deswegen nachts um 3 aufzustehen. Leider stehen wir da nicht im Alarmplan weil es nicht unsere Gemarkung ist.
    Einerseits wie erwähnt schlagen wir uns nicht um Einsätze, andererseits vergeht evtl. Kostbare Zeit für die Menschen die Hilfe benötigen.
    Es wird auch bei uns viel zu oft auf irgendwelchen Gemarkungs- uns Zuständigkeitsbereichen rumgeritten. Solange es nicht zum Fall X kommt das genau dieser Umstand Leben kosten kann (was der 08/15 Bürger im allgemeinen auch nicht weiß) wird wohl nichts passieren.

    Wenn Du der Meinung bist dass hier Grobe Fahrlässigkeit / unterlassene Hilfeleistung wie auch immer vorliegt geh Deinen Weg evtl. auch über die Presse aber handele nicht Überstürzt und ohne Kopf (glaub den hast Du momentan nicht so). Hol dir vielleicht professionellen Rat.

    Vielleicht ist genau dies mal notwendig auch wenn das Deiner Mutter nicht mehr hilft.

    In diesem Sinne

  6. #6
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    Klar hilft es meiner Mutter nicht mehr. Aber wenn man die 112 anruft erwartet man schnelle Hilfe. Es währe doch kein Problem gewesen, wenn die Regionalleitstelle den Notruf weitergegeben hätte und nicht verlangt, das mein Vater selber bei der BF der Nachbarstadt anruft.

    Seit 2007 gibt es bei uns eine Regionalleitstelle. Betreut in den drei landkreisen FW/RD/KS.
    Allerdins werden 18 Orte in meinem Landkreis RD-mäßig aus vierten Landkreis betreut laut vertraglicher Regelung mein LK und Nachbar LK. Somit ist die ILS aus vierten Kreis RD-mäßig zuständig. Aber das wußte mein Vater nicht.

    Weil der Disponent verlangt hat mein Vater soll selber in ILS Vierter LK anrufen und nichts unternommen hat, sehe ich Straftatbestand, obwohl mein Vater geschildert hatte, Kein Puls, keine Atmung, nicht Ansprechbar.

  7. #7
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    150
    Bei uns heißt es ganz klar, dass die Alarmierung unabhängig von etwaigen (Landkreis-)Grenzen erfolgen soll und dementsprechend sind auch die Alarmpläne ausgearbeitet. Wenn die Feuerwehr (oder der Rettungsdienst) aus dem Nachbarlandkreis eben näher dran sind, dann kommen die auch. Darum hat sich der Disponent zu kümmern und ich denke, das ist es auch, was man erwarten kann (und insb. als Laie auch erwarten wird). Ich wohne selber an der Landkreisgrenze, wo es sich so ausgeht, dass die nächste Wehr innerhalb der Gemeinde 5km, die Nachbarwehr aus dem angrenzenden Landkreis aber nur knappe 3km entfernt ist.

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