Eigentlich müßte die Versicheerung des Notfallpatienten die Folgekosten übernehmen,aber:
Habe ich im Rettungsdienst defibrillieren müssen,bleiben die Patienten in der Regel bewußtlos.Oft erfahren die Hiorgs nur auf Nachfrage in den Kliniken die Patientendaten zur Abrechnung mit der betr. Krankenkasse.Aber ob eine Klinik mir als privatmann eine Auskunft erteilt,ist sehr fraglich.Die berufen sich dann auf ihre Schweigepflicht.Wo kann ich dann die Kosten geltendmachen ?
2. Hoffentlich werden die Defis 2010 bei8 der Neustruckturierung der EH europaweit endlich mal zweifelsfrei für alle Ersthelfer gesetzlich freigegeben wie in anderen Ländern auch.
Im Moment kann sich jede Versicherung bei Einreichung der Folgekosten weigern,zu bezahlen.Der Defi ist zwar noch nicht für alle Ersthelfer freigegeben,(Juristische Grauzone)
MPG und Bundesärztekammer fordern eine Anwenderschulung.Im Moment heißt es wenn ein Helfer als Privatmann einen Defi einsetzzt,wird kein Hahn danach krähen.ob geschult oder nicht.In Firmen,Schulen,Einrichtungen etc. wird eine Schulung zwingend verlangt.Das darf so nicht bleiben und bedarf dringend der Änderung !!!!!!!!!!
Schönes Wochenende,bios Bald
Udo aus Karlsruhe
Teilbeitrag, der sich direkt auf das AED-Gerät bezog, im Ursprungsthema belassen - Gruß, Mr. Blaulicht